Initia­ti­ven gegen Pfle­ge­not­stand Zukunfts­per­spek­ti­ven und bun­des­wei­te Vernetzung

C. H.

Vom 3. bis 5. Mai gab es zum zwei­ten Mal ein bun­des­wei­tes Ver­net­zungs­tref­fen der Initia­ti­ven und loka­len Bünd­nis­se gegen Pfle­ge­not­stand, dies­mal in Düsseldorf.

Der Zusam­men­set­zung ent­spre­chend war die Kon­fe­renz sehr NRW-geprägt. Das war nicht unbe­dingt ein Man­ko, denn es gab viel Bedarf, die Ver­net­zung der loka­len Initia­ti­ven die­ses bevöl­ke­rungs­reichs­ten Bun­des­lan­des bes­ser mit­ein­an­der zu ver­net­zen. Ein gro­ßes The­ma dabei war, ob auch in NRW ein Volks­be­geh­ren ange­strebt wer­den sollte.

Urteil gegen Volks­be­geh­ren in Hamburg
Das könn­te nach den Ereig­nis­sen in Ham­burg nun wohl über­holt sein. Dort hat­te das Lan­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 7. Mai sein Urteil ver­kün­det. Dem­zu­fol­ge hät­ten die Län­der gar kei­ne Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz, die beim Bund läge. Die­ser habe sie auch durch das „Pfle­ge­per­so­nal­stär­kungs­ge­setz“ wahrgenommen.
Inter­es­sant bei die­sem Urteil ist, dass die „herr­schen­de Mei­nung“ im juris­ti­schen Schrift­tum genau anders argu­men­tiert. Dar­an sind Gerich­te aller­dings nicht gebun­den. Ande­re Lan­des­ver­fas­sungs­ge­rich­te (z.B. in Bay­ern, Bre­men und Ber­lin) könn­ten zu ande­ren Urtei­len kom­men, was ein nied­li­ches recht­li­ches Kud­del­mud­del zur Fol­ge hät­te. Das kann jedoch getrost den Juris­tIn­nen über­las­sen bleiben.
Die poli­ti­schen Fol­gen sind es, die inter­es­sie­ren. Das Ham­bur­ger Urteil ist ein Rück­schlag für alle Initia­ti­ven und wird auch die Dis­kus­si­on in NRW beein­flus­sen. Es lie­ße sich jetzt dar­über dis­ku­tie­ren, ob die Ham­bur­ger Initia­ti­ve einen tak­ti­schen Feh­ler gemacht und das Volks­be­geh­ren zu früh ein­ge­reicht hat. Die­se Dis­kus­si­on wäre frei­lich der­zeit rein theoretisch.

Wie wei­ter nach dem Urteil?
Die prak­ti­sche Fra­ge ist natür­lich, wie die Initia­ti­ven ange­sichts die­ser Lage wei­ter machen kön­nen. Das führt zu einem Para­dox. Dem Ham­bur­ger Urteil lässt sich durch­aus etwas für die Initia­ti­ven abge­win­nen. Das Ziel war ja von vorn­her­ein, eine bun­des­wei­te Gesetz­ge­bung zu einer ver­nünf­ti­gen Per­so­nal­be­mes­sung zu errei­chen. „Volks­be­geh­ren“ und „Volks­ent­scheid“ auf Lan­des­ebe­ne sind ja eine Not­lö­sung, weil es die­se Instru­men­te eben auf Bun­des­ebe­ne nicht gibt. Die­ses Urteil stellt also klar, wo die poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung liegt.
Die Initia­ti­ven sind jetzt gezwun­gen, ihre Instru­men­ten­käs­ten neu zu sor­tie­ren. Das heißt, sich auf die Ursprün­ge zu besin­nen. Ursprüng­lich waren die Initia­ti­ven ent­stan­den, um Arbeits­kämp­fe für Ent­las­tungs­ta­rif­ver­trä­ge zu unterstützen.

Die­se Arbeits­kämp­fe haben Beson­der­hei­ten, die einen zwei­ten Blick loh­nen. Sie stel­len eine For­de­rung auf, die tief in die „unter­neh­me­ri­sche Frei­heit“ ein­greift. Sie haben Selbst­or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren her­vor­ge­bracht, und sie set­zen das Pro­blem der Kon­trol­le der Ergeb­nis­se auf die Tages­ord­nung. Eine Mischung, die recht explo­siv sein kann. Denn es ist voll­kom­men logisch und ein­sich­tig, dass die Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on der Beschäf­tig­ten die­se Kon­trol­le durch­füh­ren soll.
Mag sein, dass das Ham­bur­ger Ver­fas­sungs- gericht den Herr­schen­den einen schlech­ten Dienst erwie­sen hat.
Wich­tig ist auch, dass der ver.di-Apparat sich gegen­über der Bewe­gung nicht ein­heit­lich ver­hält. Teil­wei­se gehen deren For­de­run­gen über das hin­aus, was die Haupt­amt­li­chen für rich­tig hal­ten. Es gibt zudem Initia­ti­ven, die gegen den Wil­len von Tei­len des ver.di-Apparats ihre Unter­stüt­zungs­ar­beit leisten.

Akti­on „Olym­pi­scher Brief“
Ein wei­te­res gro­ßes The­ma waren die geplan­ten Akti­vi­tä­ten zur Kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­te­rIn­nen am 5. Juni in Leip­zig. Durch die Kran­ken­häu­ser ist des­halb bun­des­weit ein „Olym­pi­scher Brief“ unter­wegs, der dann im Rah­men einer spek­ta­ku­lä­ren Akti­on den Poli­ti­ke­rIn­nen über­ge­ben wer­den soll. Die Rund­rei­se die­ses Briefs ist ein Mit­tel, die Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren der Beschäf­tig­ten und ihr Selbst­be­wusst­sein zu stärken.
In einer AG wur­de die Akti­on sehr detail­liert vor­be­rei­tet. Die Unter­schrif­ten­rol­len wer­den abge­filmt, was einen Film von ca. 30 Minu­ten Län­ge ergibt.

Bes­se­re Ver­net­zung der Bündnisse
Eine wei­te­re Auf­ga­be ist die Grün­dung von wei­te­ren Initia­ti­ven oder loka­len Bünd­nis­sen: Es gibt bun­des­weit min­des­tens 20 Bünd­nis­se. An vie­len wei­te­ren Orten fin­den sich nun Beschäf­tig­te und „zukünf­ti­ge Pati­en­tIn­nen“ in Form von Ver­bän­den oder poli­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen zusam­men, um etwas für mehr Per­so­nal im Kran­ken­haus zu unternehmen.

Der Film „Der Markt­ge­rech­te Pati­ent“, der die Kran­ken­haus­zu­stän­de deut­lich dar­stellt und gleich­zei­tig zur Gegen­wehr moti­viert, wird von vie­len Bünd­nis­sen als poli­ti­sches Instru­ment eingesetzt.
Die Bünd­nis­se haben wei­te­re kon­kre­te, orga­ni­sa­to­ri­sche Schrit­te unter­nom­men, um ihre bun­des­wei­te Struk­tur zu fes­ti­gen. Sie haben sich über ihre loka­len Akti­vi­tä­ten und Erfah­run­gen aus­ge­tauscht. Das wird hof­fent­lich dazu füh­ren, dass die Hand­lungs- fähig­keit aller loka­len bzw. regio­na­len Initia­ti­ven ver­bes­sert wird.

Die unge­kürz­te Fas­sung die­ses Arti­kels ist in der SoZ 06/2019 erschie­nen. Sie­he www.sozonline.de.

aus der Avan­ti O.  Juni 2019
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