1. Frauenseminar des RSB 2015
Am 21./22. März fand in Oberhausen das erste Frauenseminar des RSB in diesem Jahr statt. Eingeladen waren auch Freundinnen und Genossinnen, die nicht Mitglieder unserer Organisation sind. Die Teilnehmerinnen setzten sich mit den Themen „Gewalt gegen Frauen“ und „Prostitution“ auseinander.
Petra Stanius
Dass die meisten Teilnehmerinnen bereits am Samstag Abend in Oberhausen waren (siehe Avanti 232) nutzten wir für einen ersten informellen Austausch bei einem gemeinsamen Abendessen.
Gewalt gegen Frauen
Am Sonntag beschäftigten wir uns zuerst mit dem Problem „Gewalt gegen Frauen“.
Eine Genossin aus Mannheim leitete das Thema ein. Sie stellte den Landesaktionsplan von Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen vor. Er enthält sowohl eine Übersicht über alle zur Verfügung stehenden staatlichen und nichtstaatlichen Hilfen als auch einen Maßnahmenkatalog, um Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Für die Umsetzung des Plans stehen für eine Laufzeit von zwei Jahren rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Häusliche Gewalt ist ein besonders gravierendes Problem. Es gibt verschiedene Faktoren, die das Risiko von Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, erhöhen:
Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders gefährdet. Eine prekäre soziale Lage ist ein Risikofaktor, ebenso wie soziale Isolation. Auch ein niedriger Bildungsabschluss wirkt sich negativ aus. Frauen mit Behinderung werden überdurchschnittlich oft Opfer von Gewalt.
Dies bedeutet aber nicht, dass bestimmte Gruppen von Frauen sicher vor Gewalt wären. Es sind Frauen jeden Alters und aller Einkommensklassen betroffen. Wobei Jüngere eher körperliche und Ältere eher seelische Gewalt erleiden.
Derzeit gehen ca. 50 Prozent der angezeigten mutmaßlichen Täter straffrei aus.
Wir bewerteten den Aktionsplan positiv und diskutierten Möglichkeiten und Probleme, die sich in der Praxis ergeben:
Ein Landesplan muss auf die Kommunen heruntergebrochen werden. Den Kommunen aber fehlen die nötigen finanzielle Mittel – und damit die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Um im Sinne des Aktionsplans tätig werden zu können, muss ihnen also ein angemessenes Budget zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt zu wenig bezahlte Stellen für qualifizierte SozialarbeiterInnen. Ein erheblicher Teil der Arbeit wird von ehrenamtlichen oder unterbezahlten Kräften geleistet.
Ist eine zentrale oder eine dezentrale Unterbringung gefährdeter Frauen zu bevorzugen? Eine eigene Wohnung ist ein angenehmerer Aufenthaltsort als ein Wohnheim. Jedoch stellt sich dort das Problem der sozialen Isolation. Es ist nicht nur schwieriger, Sozialarbeit zu organisieren. Den Frauen fehlt auch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Werden sie an ihrem Zufluchtsort aufgespürt, sind sie der Bedrohung allein ausgeliefert.
Es würde die Sicherheit der Frauen erhöhen, wenn sie in einer Einrichtung außerhalb ihres Wohnorts, zum Beispiel in einer Nachbarstadt, unterkommen könnten. In der Praxis gibt es hier aufgrund der örtlichen Zuständigkeit Probleme mit der Kostenübernahme durch den kommunalen Träger.
Prostitution
Nach dem Mittagessen führte eine Hamburger Genossin uns in das zweite Hauptthema ein. Prostitution ist seit 2002 nicht mehr sittenwidrig, sondern eine reguläre Dienstleistung. Jedoch ist sie belastet mit einem Stigma, dass Ausdruck von Verachtung und Entmündigung ist. Sexarbeit ist kein Gewerbe wie andere. Es bringt Diskriminierung und oft auch Gewalt mit sich. Die Entwertung von SexarbeiterInnen gründet auf der Verachtung der weiblichen Sexualität und ist damit im Kern frauenfeindlich.
Die Groko hat einen Entwurf für ein neues Prostitutionsgesetz vorgelegt. Es soll vorgeblich Zwangsprostitution unterbinden und die Gesundheit der SexarbeiterInnen (oder der Freier?) schützen. Der Entwurf sieht unter anderem die Anmeldung aller Prostituierten und verpflichtende Gesundheitsberatungen vor. Noch umstritten sind die Kondompflicht und die Anzeigepflicht für Freier, wenn sie den Verdacht hegen, dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben.
Tatsächlich werden die schützenden Gebote und Verbote kaum durchgesetzt werden können. Der Entwurf sieht aber umfangreiche Datensammlung über SexarbeiterInnen vor. Und er enthält Kontrollvorschriften und Reglementierungen, die SexarbeiterInnen weiter entmündigen. Wird das Gesetz beschlossen, wird es ihre Diskriminierung und Stigmatisierung weiter befördern.
Es gibt im Wesentlichen drei Herangehensweisen, mit Prostitution umzugehen:
1. Prostitution vollständig erlauben und anderen gewerblichen Tätigkeiten gleichstellen.
2. Prostitution vollständig verbieten. Damit würden sich sowohl SexarbeiterInnen als auch deren KundInnen strafbar machen.
3. Sexkauf verbieten. Damit würden nur die Freier kriminalisiert.
Es ist zweifelhaft, dass Verbote ihr Ziel erreichen. Vielmehr wird Sexarbeit dadurch aus der Öffentlichkeit heraus in eine Grauzone gedrängt, was die Gefahr von Gewalt und Überausbeutung erhöht. Wir sehen SexarbeiterInnen als Lohnabhängige, die als solche gezwungen sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. SexarbeiterInnen sollten sich gewerkschaftlich organisieren und gemein- sam ihre Interessen vertreten. Ansätze hierzu gibt es bereits. So können wir mit ihnen gemeinsam kämpfen – als Frauen und als Lohnabhängige.
Am Ende des Seminars waren wir zufrieden. Verlauf und Ergebnisse dieses Frauentreffens bewiesen, dass ein lockerer Rahmen nicht im Widerspruch stehen muss zu Zielgerichtetheit und Effektivität eines Seminars. Der zwanglose Austausch hat uns allen neue Erkenntnisse gebracht. Erstaunlich und erfreulich waren unsere vielen Gemeinsamkeiten, über Generationen und Lebensentwürfe hinweg. Gute Gründe, um in Kontakt zu bleiben!