Wes­sen Recht ist das Recht?

Wes­sen Recht ist das Recht?

 

xxxl-rueck. Foto/Montage: privat

P.S.

Stell dir vor, du hast dich jah­re­lang – viel­leicht vie­le Jah­re – für „dein“ Unter­neh­men ins Zeug gelegt. Doch auf ein­mal ist dein Ein­satz nicht mehr gefragt. Du bist „zu teu­er“ (Tarif­ver­trag!), hast „zu vie­le Rech­te“ (schwer­be­hin­dert!) und / oder bist reni­tent (Gewerk­schafts­mit­glied!). Und mit einer hane­bü­che­nen Begrün­dung und einem Fuß­tritt wirst du vor die Tür gesetzt.

Die­ser Blitz aus schein­bar hei­te­rem Him­mel kann die Fol­ge der Umstruk­tu­rie­rung „dei­nes“ Unter­neh­mens sein, zum Bei­spiel nach sei­nem Ver­kauf. Du klagst gegen die­se Schwei­ne­rei vor dem Arbeits­ge­richt – und gewinnst: Dei­ne Kün­di­gung ist unwirksam.
Jedoch hast du davon erst ein­mal nichts, denn das Unter­neh­men geht in Beru­fung. Wei­te­re Mona­te zie­hen ins Land bis zur Ver­hand­lung vor dem Landesarbeitsgericht.

Die­ses Ver­fah­ren gewinnst du auch. Aber: Die Revi­si­on ist zugelassen.
Seit dei­ner – wie die Gerich­te fest­ge­stellt haben – unzu­läs­si­gen Kün­di­gung ist inzwi­schen mehr als ein Jahr ver­gan­gen. Und wann du zu dei­nem Recht kommst, ist nicht abseh­bar. Abseh­bar ist dage­gen, dass du in Hartz IV lan­dest, mit allen damit ver­bun­de­nen Folgen.
„Dein“ Unter­neh­men und des­sen Ver­ant­wort­li­che, die doch in zwei Instan­zen ver­lo­ren haben, kön­nen dage­gen ent­spannt der Ver­hand­lung vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt ent­ge­gen sehen, die in viel­leicht einem hal­ben Jahr statt­fin­den wird. Auf Emp­feh­lung ihres Anwalts dro­hen sie dir schon ein­mal damit, dass sie gege­be­nen­falls auch noch vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof kla­gen werden.

Ver­gleich­ba­res erle­ben immer mehr Kol­le­gIn­nen (nicht nur) in Deutsch­land. Auch die Alt­be­schäf­tig­ten vom Möbel­haus Rück in Ober­hau­sen haben auf sol­che Wei­se am eige­nen Leib erfah­ren, was der Spruch tat­säch­lich bedeu­tet: „Das herr­schen­de Recht ist das Recht der Herr­schen­den“. Sie haben sich gewehrt, und am Ende wur­de ihrem Wider­stand durch ein spä­tes Urteil des Arbeits­ge­richts Ober­hau­sen der Boden entzogen.

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti, Janu­ar / Febru­ar 2017
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