Die Pandemie hat viele unvorbereitet getroffen. Doch mangelte es nicht an Warnungen und Hinweisen auf die Notwendigkeit, rechtzeitig zu planen und Vorräte anzulegen.
Tobias Michel
2003: SARS-Pandemie.
2004: Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert die Arbeitge ber in Vorträgen über eine notwendige betriebliche Pandemieplanung. Es stellt dazu die Folienvorträge im Internet bereit.
2006: Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) informiert fortlaufend ausführlich über die notwendigen betrieblichen Vorbereitungen auf eine Pandemie; die Vorschläge betreffen insbesondere das öffentliche Gesundheitswesen.
2008: Die Unfallversicherung empfiehlt den Arztpraxen die Bevorratung von Schutzausrüstungen.
2009: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versucht seitdem, mit ihren ‘10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung’ Arbeitgeber in die Handlungspflicht zu nehmen.
2010: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt im ‘Handbuch Betriebliche Pandemieplanung – zweite erweiterte und aktualisierte Auflage’ auf 180 Seiten ausführlich alle notwendigen Vorbereitungen dar, als über sichtliche Handzettel und mit Checklisten.
2012/2013: MERS-Infektionen.
2013: Der Deutsche Bundestag diskutiert die Simulation einer SARS-Corona-Pandemie in Europa und Deutschland.
2015: 3. April: The next outbreak? We’re not ready; Bill Gates warnt vor den tödlichen Gefahren einer Pandemie, die uns völlig unvorbereitet treffen würde.
Ab August 2008 wandte sich die zuständige Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege -BGW ) an die Arztpraxen:
Unter diesen groben Annahmen ergeben sich pro primär versorgender Praxis etwa 100 bis 1.600 zusätzliche Konsultationen während der ersten Pandemiewelle. Hieraus resultiert über 8 bis 12 Wochen ein erhöhter oder zusätzlicher Bedarf folgender Artikel:
• einfacher Mund-Nasen-Schutz für betroffene (infektionsverdächtige) Patienten – 1 Maske pro Patient,
• unsterile Schutzhandschuhe für das medizinische Personal – 1 Paar pro Personalkontakt mit einem betroffenen (infektionsverdächtigen) Patienten, […]
• Atemschutzmasken (FFP2) für das medizinische Personal – mindestens 1 Maske pro Person und Tag/Schicht,
• Schutzbrillen mit Seitenschutz für das medizinische Personal – 1 Schutzbrille pro Person,
• Schutzkittel für das medizinische Personal – mindestens 1 Schutzkittel pro Mitarbeiter und Tag/Schicht, […]
Um Versorgungsengpässe im Falle einer Pandemie vorzubeugen, ist es sinnvoll, die beschriebenen Produkte bereits in der interpandemischen Phase zu beschaffen und vorzuhalten. BGW, BÄK [Bundesärztekammer]und KBV [Kassenärztliche Bundesvereinigung] empfehlen daher eine vorausschauende Bevorratung unter Berücksichtigung einer aktuellen Gefährdungsanalyse. Eine rechtliche Verpflichtung zur vorbeugenden Bevorratung der genannten Hygiene- und Arbeitsschutzartikel besteht nach geltenden Regelungen des ArbSchG [Arbeitsschutzgesetz] und der Biostoffverordnung grundsätzlich nicht.
Wir lernen heute daraus:
Ohne rechtliche Verpflichtung verpuffen all diese richtigen und guten Vorschläge.