Hennes & Mauritz (H&M) geht gegen Betriebsräte vor
Kündigung von Betriebsrat Lukasz C. abgewiesen
Hennes & Mauritz hat sich bereits in der Vergangenheit mit dem Vorgehen gegen Damiano Q. seinen Ruf als Betriebsrats-Mobber verschafft. Seit Ende 2016 strengte der Modekonzern Kündigungsverfahren nun gegen gleich drei Betriebsräte an. Am 26. September 2017 wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf das Kündigungsbegehren gegen Lukasz C., Betriebsrat bei H&M in Leverkusen, ab.
ProzessbeobachterIn
Damiano Q., Betriebsratsvorsitzender in der Trierer Filiale der Modekette, hatte von Dezember 2012 an mit Unterstützung seiner Gewerkschaft verdi für die Rückkehr in den Betrieb gekämpft. Nach fünf Kündigungsversuchen durch das Unternehmen, die sich gegen Damianos Tätigkeit für die Interessenvertretung der Beschäftigten richteten, entschied das Bundesarbeitsgericht im Mai 2015 endgültig zugunsten des Kollegen.
Dies hat die Unternehmensleitung offenkundig nicht davon abgehalten, weiter gegen aktive Betriebsräte vorzugehen:
Im November 2016 begehrte H&M in Leverkusen beim zuständigen Arbeitsgericht die Kündigung des Betriebsrates Lukasz C. wegen angeblicher Selbstbeurlaubung.
Im Januar 2017 folgte das Kündigungsbegehren gegen den langjährigen Vorsitzenden des Betriebsrats der Tübinger Filiale, Mali T., der zudem Mitglied des Gesamtbetriebsrats ist. Sein angebliches Vergehen: Nachdem er sich erfolgreich für die Rechte der Beschäftigten eingesetzt hat, soll er eben diese in einem Vier-Augen-Gespräch der Filialleitung zum Kauf angeboten haben.
Nico L., dessen Kündigung H&M Mitte Mai 2017 begehrte, ist Betriebsratsvorsitzender bei H&M in Bonn und ebenfalls Mitglied des Gesamtbetriebsrats. Dem Kollegen, der erfolgreich zur Gründung neuer Betriebsräte bei der Modekette beigetragen hat, werden wie Lukasz Selbstbeurlaubung sowie Arbeitszeitmanipulation vorgeworfen – ein beliebter Vorwurf bei der Kündigung von Betriebsräten, nicht nur bei H&M.
Lukasz bleibt Betriebsrat
Als das Arbeitsgericht die Kündigung von Lukasz für unzulässig befand, ging H&M in Beschwerde.
Der erste Termin vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am 28. Juli 2017 verlief ergebnislos, da für die Ermittlung des Sachverhalts eine erneute Beweisaufnahme notwendig erschien: Die für die Arbeitgeberseite anwesende Store Managerin (Filialleiterin) und ihr Anwalt waren nicht in der Lage zu belegen, dass Lukasz C. eigenmächtig seinen Urlaub verlängert hat. Der vom Richter angestrebte Vergleich kam nicht zustande.
Bei der Fortsetzung der Verhandlung am 26. September 2017 wurden dann diverse ZeugInnen vernommen: die besagte Store Managerin, zwei Mitglieder des Betriebsrates und eine Department Managerin (Abteilungsleiterin) des Hauses in Leverkusen. Letztere wurde auf Betreiben des Anwalts der Arbeitgeberseite zusätzlich benannt.
Aber auch diesmal wurde das Kündigungsbegehren seitens des Unternehmens nicht überzeugend begründet. Die Store Managerin und die Department Managerin verwickelten sich in starke Widersprüche.
Die Beweislast aber lag bei H&M: Die Unternehmensseite hätte nachvollziehbar darlegen müssen, dass es für die Kündigung des Betriebrats einen wichtigen Grund gab. Jedoch war das Gericht am Ende nicht davon überzeugt, dass Lukasz C. tatsächlich eine schwerwiegende Verfehlung begangen hatte, und wies das Kündigungsbegehren ab.
Damit ist dieses Verfahren abgeschlossen, und Lukasz C. kann auch wieder uneingeschränkt seiner Arbeit als Betriebsrat nachgehen.
Die anderen Kündigungsbegehren sind noch nicht entschieden. Wir werden weiter berichten.
aus der Oberhausener Beilage zur Avanti, Oktober/November 2017