1. Mai 2015 in Ober­hau­sen-Oster­feld Eine vor­läu­fi­ge Bilanz der Repres­si­on gegen AntifaschistInnen

1. Mai 2015 in Oberhausen-Osterfeld

Eine vor­läu­fi­ge Bilanz der Repres­si­on gegen AntifaschistInnen

Am 1. Mai 2015 pro­tes­tier­ten in Ober­hau­sen-Oster­feld auf dem Markt­platz hun­der­te Men­schen mit einem brei­ten Bünd­nis gegen einen Auf­tritt der Ras­sis­ten von „Pro NRW“. Wäh­rend der Pro­test­kund­ge­bung kam es zu einem unver­hält­nis­mä­ßi­gen Poli­zei­ein­satz mit Pfef­fer­spray und Schlag­stö­cken. Im Anschluss wur­den etli­che Anti­fa­schis­tIn­nen auf dem Heim­weg ohne kon­kre­ten Vor­wurf ein­ge­kes­selt, foto­gra­fiert und ihre Per­so­na­li­en festgestellt.

Pro­zess­be­ob­ach­ter

Ins­ge­samt acht Anti­fa­schis­tIn­nen wur­den in den fol­gen­den Mona­ten Straf­be­feh­le der Staats­an­walt­schaft Duis­burg in zum Teil vier­stel­li­ger Höhe zuge­stellt. Die Vor­wür­fe reich­ten von Ver­stö­ßen gegen das Ver­mum­mungs­ver­bot über Sach­be­schä­di­gung bis hin zu Landfriedensbruch.
Die Betrof­fe­nen leg­ten Wider­spruch gegen die­se Straf­be­feh­le ein. So wur­den die ver­meint­li­chen Straf­ta­ten im Lau­fe die­ses Jah­res vor dem Amts­ge­richt Ober­hau­sen verhandelt.
Die ers­ten Ver­fah­ren ende­ten mit Frei­sprü­chen. Schon da war offen­sicht­lich, dass ver­sucht wor­den war, mit­tels der Straf­be­feh­le gegen die über­wie­gend jun­gen Anti­fa­schis­ten ein Exem­pel zu sta­tu­ie­ren. Die­se soll­ten wohl mit kon­stru­ier­ten und über­trie­be­nen Vor­wür­fen ein­ge­schüch­tert werden.
Bei allen Ver­fah­ren war die Soli­da­ri­tät mit den Ange­klag­ten sehr groß. Wir gin­gen gemein­sam mit einer klei­nen Demo am Poli­zei­prä­si­di­um vor­bei zum Amts­ge­richt. Dort füll­ten wir jedes Mal den Sit­zungs­saal bis auf den letz­ten Platz.

Der Ver­lauf aller Ver­fah­ren war ähn­lich. Die Staats­an­walt­schaft kann­te teil­wei­se die Akten nicht und war unge­nü­gend vor­be­rei­tet. So blieb von den Vor­wür­fen, trotz Film­ma­te­ri­al der Poli­zei, nichts oder zu wenig übrig für eine Verurteilung.
Ins­ge­samt gab es bei den acht Ver­fah­ren drei Frei­sprü­che. Fünf Ver­fah­ren wur­den, zum Teil gegen gerin­ge Geld­auf­la­gen, ein­ge­stellt. Die­se wur­den von den Ange­klag­ten, um den Fall abzu­schlie­ßen, akzeptiert.

Ab Janu­ar 2016 lief wäh­rend der gesam­ten Ver­fah­ren eine Soli­da­ri­täts­kam­pa­gne für die ange­klag­ten Anti­fa- schis­tIn­nen, wel­che von über zwan­zig Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­zel­per­so­nen aus Ober­hau­sen ideell und mate­ri­ell unter­stützt wurden. 
Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass das Kal­kül der Staats­macht, jun­ge Anti­fa­schis­tIn­nen ein­zu­schüch­tern so nicht auf­ge­gan­gen ist. Die gro­ße Soli­da­ri­täts­wel­le hat sicher­lich auch dazu beigetragen.

Bei all dem gibt es einen Wer­muts­trop­fen: Einen Frei­spruch wegen Ver­mum­mung ver­sucht die Staats­an­walt­schaft Duis­burg zu kas­sie­ren. Sie hat dage­gen Wider­spruch ein­ge­legt. Der Pro­zess fin­det am 31.01.2017 vor dem Land­ge­richt Duis­burg statt. Alle ande­ren Urtei­le sind rechtskräftig.

Wir Anti­fa­schis­tIn­nen wer­den sicher­lich in Ober­hau­sen auch zukünf­tig von Repres­si­on bedroht sein, wenn wir gegen Nazis, Rechts­po­pu­lis­tIn­nen oder deren Spiel­ar­ten auf­ste­hen. Solan­ge es in wei­ten Tei­len des Jus­tiz­ap­pa­ra­tes nach wie vor die Vor­stel­lung gibt, dass der Feind den es zu bekämp­fen gilt, links steht und nicht rechts. Ein aktu­el­les Bei­spiel dafür ist die Dul­dung volks­ver­het­zen­der Paro­len bei den Auf­mär­schen der soge­nann­ten Bür­ger gegen Poli­tik­wahn­sinn durch die reich­lich vor­han­de­ne Poli­zei genau­so wie die Geneh­mi­gung von ihren aggres­si­ven Aufmärschen.

Zum Schluss noch eini­ge Aus­zü­ge aus der Pro­zesserklä­rung eines der Ange­klag­ten, die er am Tag des letz­ten Ver­fah­rens im Amts­ge­richt Ober­hau­sen ver­le­sen hat. Er wur­de vom Vor­wurf des Land­frie­dens­bruchs übri­gens freigesprochen:

… Heu­te erle­ben wir eine Situa­ti­on, in der ras­sis­ti­sche Aus­sa­gen gesell­schaft­lich wie­der aner­kannt sind. Die Zahl ras­sis­tisch moti­vier­ter Angrif­fe ist so hoch wie lan­ge nicht mehr. Täg­lich ist von Über­grif­fen auf Geflüch­te­te, ihre Wohn­räu­me und ihre Unterstützer*innen zu lesen. Orte wie das mit Ober­hau­sen städ­te­freund­schaft­lich ver­bun­de­ne Frei­tal in der Nähe von Dres­den, Hei­den­au, Claus­nitz, Baut­zen, sie alle haben in den letz­ten Jah­ren trau­ri­ge Berühmt­heit erlangt. Erst letz­te Woche kam es in Dres­den zu Brand- anschlä­gen auf eine Moschee und ein inter­na­tio­na­les Kon­gress­zen­trum. Auch in Ober­hau­sen gab es allein im ver­gan­ge­nen Jahr zwei ver­such­te Brand­an­schlä­ge auf im Bau befind­li­che Not­un­ter­künf­te, an der Ruhr­or­ter Stra­ße und in Oster­feld, an der Kapel­len­stra­ße. Erst in der ver­gan­ge­nen Woche kam es laut Berich­ten frei­er Jour­na­lis­ten und geflüch­te­ten­so­li­da­ri­scher Grup­pen im Anschluss an eine vom Esse­ner Pro NRW Bezirks­ver­tre­tungs­mit­glied Holm Tei­chert orga­ni­sier­te Demons­tra­ti­on zu Angrif­fen auf ver­meint­li­che Asylbewerber*innen durch dem Hoge­sa-Spek­trum zuzu­ord­nen­de Demonstrationsteilnehmer*innen. …

… Zwei der drei Schwes­tern mei­ner Urgroß­mutter und ihre Fami­li­en über­leb­ten den Holo­caust nicht. Sie wur­den ermor­det in den deut­schen Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern, wie so vie­le ande­re, weil sie den wahn­wit­zi­gen Vor­stel­lun­gen der deut­schen Mehr­heits­ge­sell­schaft von Ras­sen­ideo­lo­gie und Exis­tenz­recht nicht entsprachen.
Ihnen allen zum Gedächt­nis, aber auch allen Opfern rech­ter Gewalt in der Bun­des­re­pu­blik zur Mah­nung, ist es unse­re Pflicht, mit aller Ent­schlos­sen­heit gegen ras­sis­ti­sche Het­ze und Gewalt auf die Stra­ße zu gehen.
Mei­ne, aber auch Ihre! …“ 

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 248/249, Oktober/November 2016
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