Wer streikt, kann gewin­nen! Streikrecht

Wer streikt, kann gewinnen!

Für die Auf­wer­tung der sozia­len Beru­fe kämp­fen – und für das Streikrecht!

K.O.

Die Anfor­de­run­gen an die Beschäf­tig­ten in Kitas, in sozia­len Brenn­punk­ten, Anlauf- und Bera­tungs­stel­len sowie in Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen sind ste­tig gestie­gen. Die Aner­ken­nung ihrer Arbeit und, damit ver­bun­den, ihre Bezah­lung, sind es nicht. Anknüp­fend an den kraft­vol­len zehn­wö­chi­gen Streik im Jahr 2009 gin­gen die Kol­le­gIn­nen in der dies­jäh­ri­gen Tarif­run­de selbst­be­wusst in den Arbeits­kampf. Ziel ist die längst fäl­li­ge Auf­wer­tung ihrer Arbeit.

Um ihren For­de­run­gen Nach­druck zu ver­lei­hen, tra­ten vor allem Erzie­he­rIn­nen am 8. Mai in einen unbe­fris­te­ten Streik. Strei­ken ist das wirk­sams­te Mit­tel, das Lohn­ab­hän­gi­ge zur Durch­set­zung ihrer For­de­run­gen haben.
Der­zeit wird das Streik­recht jedoch über ver­schie­de­ne Wege ange­grif­fen. Kon­kre­te Bei­spie­le hier­für sind das „Tarif­ein­heits­ge­setz“ und Abkom­men wie TTIP. Die EU-Kom­mis­si­on will zudem die Recht­mä­ßig­keit von Tarif­for­de­run­gen und Streiks davon abhän­gig machen, ob sie ver­hält­nis­mä­ßig sind. Es gibt  Bestre­bun­gen in der EU, das Streik­recht in der Daseins­vor­sor­ge einzuschränken.

Unter dem Titel „Für ein moder­nes Streik­recht. Koali­ti­ons­frei­heit ach­ten – Daseins­vor­sor­ge sicher­stel­len“ fass­te der CSU-Par­tei­vor­stand am 26. Janu­ar 2015 einen Beschluss, der einen kla­ren Vor­stoß in die­se Rich­tung dar­stellt (Ori­gi­nal­text: sie­he http://shortlinks.de/l1b5).
Er rich­tet sich vor­geb­lich gegen den angeb­lich unver­hält­nis­mä­ßi­gen Arbeits­kampf der GdL, bezieht sich aber auf die Daseins­vor­sor­ge im All­ge­mei­nen. Damit wären auch die Beschäf­tig­ten im Sozi­al- und Erzie­hungs­dienst von die­sen Angrif­fen auf das Streik­recht betroffen.
Unter einem moder­nen Streik­recht ver­steht die CSU die Ein­füh­rung eines obli­ga­to­ri­schen Schlich­tungs­ver­fah­rens, die Pflicht zur Vor­ankün­di­gung von Streiks, wenn sie denn unver­meid­bar sind, und die Ver­ein­ba­rung einer Min­dest­ver­sor­gung. Für die letz­te­re sol­len die Tarif­par­tei­en künf­tig einen „kon­kre­ten Streik­fahr­plan“ vorlegen.

Wo bleibt der nöti­ge Wider­stand – auch von ver.di – gegen die­se aku­te Bedro­hung? Nur Unter­schrif­ten sam­meln reicht nicht! Nur wer die Mög­lich­keit hat zu strei­ken (und hier­von auch Gebrauch macht) kann gewinnen!

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 234, Juni 2015
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