Doku­men­ta­ti­on des Soli­da­ri­täts­auf­rufs vom Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee 1. Mai in Oberhausen

Doku­men­ta­ti­on des Soli­da­ri­täts­auf­rufs vom Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee 1. Mai

Der RSB-Ober­hau­sen unter­stützt eben­so wie zahl­rei­che ande­re Orga­ni­sa­tio­nen und Grup­pen die­sen Aufruf.

Auf­ruf zur Solidarität

Am 1. Mai 2015 fand in Ober­hau­sen-Oster­feld auf dem Markt­platz eine Kund­ge­bung der ras­sis­ti­schen Par­tei „Pro NRW“ statt.
Wir, ein brei­tes Bünd­nis von Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­zel­per­so­nen, über Gewerk­schaf­ten bis hin zu Pfad­fin­dern und der evan­ge­li­schen Kir­che, sind mit ca. 400 Teil­neh­me­rIn­nen am 1. Mai 2015 dem Auf­ruf des Anti­fa­schis­ti­schen Bünd­nis­ses Ober­hau­sen / Run­der Tisch gegen Rechts gefolgt und haben laut­stark auf dem Oster­fel­der Markt­platz mit einem bun­ten Kul­tur­pro­gramm gegen den Auf­tritt von „Pro NRW“ pro­tes­tiert. Dadurch wur­de an die­sem Tag das Ver­brei­ten der Hass­bot­schaf­ten durch die Ras­sis­tIn­nen von „ProNRW“ in Ober­hau­sen-Oster­feld zumin­dest gestört.

Damit hat­te die Ein­satz­lei­tung der Poli­zei aller­dings ein Problem

Das zeig­te sie schon vor Beginn der „Pro NRW“-Kundgebung durch aggres­si­ves und pro­vo­zie­ren­des Ver­hal­ten gegen­über Teil­neh­me­rIn­nen der anti­ras­sis­ti­schen Pro­tes­te. Kleins­te Vor­fäl­le wur­den zum Anlass genom­men, um völ­lig unver­hält­nis­mä­ßig und bru­tal, sowohl Pfef­fer­spray als auch Schlag­stö­cke, gegen Teil­neh­me­rIn­nen der Gegen­kund­ge­bung einzusetzen.
Selbst nach Abfahrt des „Pro NRW“-Busses wur­den will­kür­lich zwei Grup­pen von Per­so­nen – ins­ge­samt ca. 70 Men­schen – ein­ge­kes­selt und erken­nungs­dienst­lich behan­delt, ohne dass kon­kre­te Vor­wür­fe gegen sie vorlagen. 
Inzwi­schen gibt es gegen min­des­tens acht Per­so­nen Straf­be­feh­le, mit Vor­wür­fen, die von angeb­li­chen Ver­stö­ßen gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz und das Ver­mum­mungs­ver­bot bis hin zu Land­frie­dens­bruch reichen.

Ange­klagt sind acht, gemeint sind wir alle

Die­se juris­ti­sche Repres­si­on soll den über­trie­be­nen Poli­zei­ein­satz nach­träg­lich recht­fer­ti­gen. Anti­ras­sis­ti­sche und anti­fa­schis­ti­sche Pro­tes­te sol­len kri­mi­na­li­siert und die Betrof­fe­nen auf die­se Wei­se ein­ge­schüch­tert wer­den. Wir, das „Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee 1. Mai“, kri­ti­sie­ren die­ses Vor­ge­hen, das zudem in einer Zeit statt­fin­det, in der es einen bedroh­li­chen gesell­schaft­li­chen Rechts­ruck gibt. 
Wäh­rend Flücht­lings­hei­me bren­nen – auch in Ober­hau­sen gab es bereits Angrif­fe – und die „Ver­tei­di­gung“ der deut­schen Außen­gren­zen gegen Geflüch­te­te mit Waf­fen­ge­walt bei einem Vier­tel der Bevöl­ke­rung Zustim­mung fin­det und wäh­rend Men­schen, ob nun Geflüch­te­te oder deren Unter­stüt­ze­rIn­nen, immer häu­fi­ger von einem rech­ten Mob ange­grif­fen wer­den, ist die poli­zei­li­che und juris­ti­sche Ver­fol­gung der ras­sis­ti­schen und faschis­ti­schen Täte­rIn­nen kaum wahr­nehm­bar. Die­je­ni­gen, die das Feu­er löschen wol­len und sich „Pro NRW“ ent­ge­gen­stel­len, wer­den verfolgt.
Alle acht Per­so­nen, die im Zusam­men­hang mit dem 1. Mai in Ober­hau­sen-Oster­feld Straf­be­feh­le erhal­ten haben, neh­men die Vor­wür­fe nicht hin und haben mitt­ler­wei­le Ein­spruch ein­ge­legt. Somit wird es zu Gerichts­ver­hand­lun­gen kom­men. Die zu erwar­ten­den Ver­fah­rens­kos­ten wer­den nicht uner­heb­lich sein. Wir for­dern daher alle Anti­fa­schis­tIn­nen und Anti­ras­sis­tIn­nen auf, sich soli­da­risch zu zeigen: 
Kommt zu den Ver­hand­lun­gen – die Ter­mi­ne wer­den wir zu gege­be­ner Zeit bekannt geben – und spen­det für die anste­hen­den Verfahrenskosten!

Spen­den­kon­to:

För­der­ver­ein Ober­hau­se­ner Friedensinitiative
GLS Bank
IBAN: DE 1543 0609 6740 4253 5300
BIC: GENODEM1GLS
Ver­wen­dungs­zweck: Anwalt 1. Mai

Wir bit­ten zudem wei­te­re Betrof­fe­ne und Zeu­gIn­nen der Vor­fäl­le vom 1. Mai 2015, sich an solidaritaetskomitee_1.Mai@riseup.net zu melden.

Wir for­dern daher
• Schluss mit der Kri­mi­na­li­sie­rung anti­fa­schis­ti­scher Pro­tes­te und anti­fa­schis­ti­schen Widerstands!
• Kon­se­quen­te Ver­fol­gung und Bestra­fung von ras­sis­ti­schen und faschis­ti­schen Täte­rIn­nen sowie ihrer Propaganda!
• Faschis­mus und Ras­sis­mus ist kei­ne Mei­nung, son­dern ein Verbrechen!
• Kei­ne wei­te­ren Geneh­mi­gun­gen ras­sis­ti­scher Kund­ge­bun­gen in Oberhausen!

Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee 1. Mai

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 241, Febru­ar 2016
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