Möbel­haus XXXL Rück: Der Wider­stand gegen das Aus­beu­tungs­mo­dell von XXXLutz geht weiter.

Möbel­haus XXXL Rück:

Der Wider­stand gegen das Aus­beu­tungs­mo­dell von XXXLutz geht weiter.

Bereits mehr­fach hat die Avan­ti O. über die Machen­schaf­ten von XXXLutz in Ober­hau­sen und anders­wo berich­tet, zuletzt in der Mai-Aus­ga­be. Die­ser Arti­kel soll dar­über infor­mie­ren, was sich in Ober­hau­sen in der Zwi­schen­zeit ereig­net hat und wie heu­te, Mit­te Juli 2016, der Sach­stand beim Fall XXXL Rück ist.

Petra Sta­ni­us

Zur Erin­ne­rung: Zu Beginn des Jah­res 2014 wur­de die Möbel­stadt Rück durch die XXXLutz-Grup­pe über­nom­men. Im Zuge der Über­nah­me wur­de allen Beschäf­tig­ten des Möbel­hau­ses in Ober­hau­sen gekün­digt. Den meis­ten von ihnen wur­den Arbeits­ver­trä­ge in XXXLutz-Gesell­schaf­ten ange­bo­ten – zu deut­lich schlech­te­ren Bedin­gun­gen im Ver­gleich mit ihren alten Ver­trä­gen. Poten­ti­ell unbe­que­me, „teu­re“ oder nicht so leicht künd­ba­re Beschäf­tig­te, zum Bei­spiel Betriebs­rä­te oder Schwer­be­hin­der­te, erhiel­ten nicht ein­mal die­ses Ange­bot. Die Geschäfts­lei­tung behaup­tet auch heu­te noch, dies sei recht­mä­ßig gewe­sen, weil das Möbel­haus geschlos­sen und durch XXXL wie­der neu eröff­net wor­den wäre.

Das Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen sah dies jedoch anders und ent­schied im Jahr 2016 in den meis­ten Fäl­len, dass die Kün­di­gun­gen der Alt­be­schäf­tig­ten unzu­läs­sig waren, weil ein Betriebs­über­gang nach § 613 BetrVG statt­ge­fun­den habe. Tat­säch­lich war der Geschäfts­be­trieb bei Rück nach der Über­nah­me ohne Unter­bre­chung wei­ter gelaufen.

Gegen die­se Urtei­le leg­te XXXL Beru­fung ein. Ab August 2016 sol­len die Kün­di­gungs­schutz­kla­gen nun vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf ver­han­delt werden.

Betriebs­rat wehrt sich gegen Behin­de­rung sei­ner Arbeit
Es gibt noch einen wei­te­ren Vor­wurf gegen XXXL Rück, der vor dem Arbeits­ge­richt ver­han­delt wird:
Der im Jahr 2014 gewähl­te Betriebs­rat von XXXL Rück geht davon aus, dass er auf­grund des ein­heit­li­chen Betriebs­über­gangs bis 2018 im Amt ist. Die­ser Auf­fas­sung war auch das Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen, als es mit die­ser Begrün­dung im Novem­ber 2015 einen Eil­an­trag im Zusam­men­hang mit der damals geplan­ten vor­sorg­li­chen Neu­wahl des Betriebs­rats ablehnte.

Dem Betriebs­rat wird jedoch sei­tens der Unter­neh­mens­lei­tung der Zutritt zu sei­nem Büro ver­wei­gert. Seit einem Jahr kann er dadurch nur sehr erschwert sei­ne Auf­ga­be wahr­neh­men, die Inter­es­sen der Kol­le­gIn­nen gegen­über der Geschäfts­lei­tung zu ver­tre­ten. Dage­gen hat der Betriebs­rat Kla­ge ein­ge­reicht. Ein ers­ter Ter­min vor dem Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen am 24. Juni die­ses Jah­res ist geplatzt, da die von der Unter­neh­mer­sei­te gela­de­nen Zeu­gen nicht erschie­nen. Ein Ersatz­ter­min war für den 19. Juli ange­setzt, wur­de dann aber von der Rich­te­rin kurz­fris­tig ver­scho­ben. Einen neu­en Ter­min für die Ver­hand­lung gibt es der­zeit noch nicht.

For­de­rung: Bau­recht am Cen­tro nur gegen Rück­nah­me der Kündigungen
Das Möbel­haus im Schlad­vier­tel ist für die Bedürf­nis­se von XXXLutz eigent­lich zu klein, und auch die Lage mit­ten in einem Wohn­ge­biet ist auf­grund des Ver­kehrs­auf­kom­mens pro­ble­ma­tisch. So will XXXL in der Nähe des Ober­hau­se­ner Kon­sum­tem­pels Cen­tro ein gro­ßes Möbel­haus bau­en. Die Ein­lei­tung des nöti­gen vor­ha­be­nen­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2016 beschlossen.

Bei der Rats­sit­zung empör­ten sich Mit­glie­der aller Frak­tio­nen über die Unter­neh­mens­pra­xis von XXXLutz und äußer­ten sich im Sin­ne der Kol­le­gIn­nen von Rück (sie­he unten­ste­hen­de Doku­men­ta­ti­on). In dem gefass­ten Rats­be­schluss kom­men deren Inter­es­sen aller­dings nicht vor. Die Bedin­gun­gen, die XXXL erfül­len muss, um auf dem ehe­ma­li­gen Stahl­werks­ge­län­de bau­en zu dür­fen, bezie­hen sich ledig­lich auf die künf­ti­ge Nut­zung des Grund­stücks im Schladviertel.

Ver­ba­le Empö­rung und unver­bind­li­che Ver­spre­chun­gen sind indes zu wenig. Zu Recht erwar­ten die Kol­le­gIn­nen von Rück von den Mit­glie­dern des Stadt­ra­tes Taten: Näm­lich, kei­ne Bau­ge­neh­mi­gung zu ertei­len ohne die Ver­pflich­tung der Geschäfts­füh­rung von XXXL Rück, dass sie die Kün­di­gun­gen der Alt­be­schäf­tig­ten zurück­nimmt und ihre arbeit­neh­mer­feind­li­chen Prak­ti­ken aufgibt.

Boy­kott­auf­ruf von verdi
In die­se Rich­tung zielt auch der Boy­kott-Auf­ruf von ver­di an die Bür­ge­rIn­nen vom 15. Juli 2016: „Wir for­dern Sie auf, Ihren Ein­kauf bei XXXL Rück so lan­ge ein­zu­stel­len, bis XXXL Rück die Ver­fah­ren vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt zurück­zieht, bezie­hungs­wei­se die­se im Inter­es­se der Arbeit­neh­mer been­det sind“, heißt es dar­in. Ver­di for­dert zudem Stadt­spit­ze und Poli­tik auf, bei der Ent­schei­dung über die Ansied­lung von XXXL Rück am Cen­tro „auch das Ver­hal­ten von XXXL Rück gegen­über den ehe­ma­li­gen Beschäf­tig­ten zu berücksichtigen“.

Kol­le­gIn­nen unterstützen!
Es wird in der nächs­ten Zeit ver­schie­de­ne Gele­gen­hei­ten geben, die Kol­le­gIn­nen von XXXL Rück zu unter­stüt­zen und ihren For­de­run­gen Nach­druck zu verleihen.
Die ers­te ist der Besuch der Ver­hand­lung beim Lan­des­ar­beits­ge­richt in Düs­sel­dorf am 1. August 2016, wo es um die Kün­di­gungs­schutz­kla­gen geht.
Wei­te­re Infos folgen.

Doku­men­ta­ti­on

Aus­zug aus dem Auf­ruf vom Akti­ons­kreis gegen Unter­neh­mer­will­kür (AKUWILL), die Kol­le­gIn­nen von Rück bei der Ver­hand­lung am 19. Juli zu unterstützen:

[…] Bei der Rats­sit­zung unter­stütz­ten alle Frak­tio­nen die For­de­rung des Betriebs­ra­tes von Rück sowie der zustän­di­gen Gewerk­schaft ver.di, dass die Neu­an­sied­lung des Möbel­hau­ses gekop­pelt wer­den muss an ver­bind­li­che Ver­ein­ba­run­gen im Sin­ne der Beschäf­tig­ten. U. a. hat der Ober­bür­ger­meis­ter nach Auf­for­de­rung der Par­tei­en in ihren Plä­doy­ers zuge­si­chert, auf die Geschäfts­lei­tung von XXXL ent­spre­chend einzuwirken.

Es sei­en dies­be­züg­lich schon Gesprä­che gelau­fen und man habe XXXLutz unmiss­ver­ständ­lich klar­ge­macht, dass es nur dann eine Unter­stüt­zung des Rates für die Bau­maß­nah­me am Cen­tro geben wer­de, wenn die auf­ge­stell­ten For­de­run­gen umge­setzt würden.

Die For­de­run­gen der Par­tei­en, der Gewerk­schaft, der Mit­ar­bei­te­rIn­nen und des Betriebs­ra­tes lauten:
•    sofor­ti­ge Rück­nah­me der Kün­di­gung der Altbeschäftigten,
•    Ein­hal­tung von sozia­len Stan­dards, Tarif­ver­trä­gen und deren Nachwirkung,
•    Wah­rung der Rech­te der Beschäf­tig­ten, u. a.
•    das sofor­ti­ge Wie­der­ein­set­zen des 2014 in Ober­hau­sen gewähl­ten Betriebsrates,
•    Garan­tie­über­nah­me aller Mit­ar­bei­te­rIn­nen unter glei­chen Arbeits­ver­trags­be­din­gun­gen am Centro.

Wir neh­men Ober­bür­ger­meis­ter Dani­el Schranz (CDU) und die Rats­mit­glie­der ins­be­son­de­re der Ampel­ko­ali­ti­on (SPD/-Grü­ne/FDP) beim Wort, eine Ansied­lung von Rück am Cen­tro ohne die Erfül­lung der oben genann­ten For­de­run­gen nicht zuzulassen.

Wir erwar­ten also von den Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Ober­hau­sen, dass sie auf dem Abschluss ent­spre­chen­der Betriebs­ver­ein­ba­run­gen bestehen. […]

Akti­ons­kreis gegen Unter­neh­mer­will­kür (AKUWILL)

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 246,  Juli/August 2016
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