Möbelhaus XXXL Rück:
Der Widerstand gegen das Ausbeutungsmodell von XXXLutz geht weiter.
Bereits mehrfach hat die Avanti O. über die Machenschaften von XXXLutz in Oberhausen und anderswo berichtet, zuletzt in der Mai-Ausgabe. Dieser Artikel soll darüber informieren, was sich in Oberhausen in der Zwischenzeit ereignet hat und wie heute, Mitte Juli 2016, der Sachstand beim Fall XXXL Rück ist.
Petra Stanius
Zur Erinnerung: Zu Beginn des Jahres 2014 wurde die Möbelstadt Rück durch die XXXLutz-Gruppe übernommen. Im Zuge der Übernahme wurde allen Beschäftigten des Möbelhauses in Oberhausen gekündigt. Den meisten von ihnen wurden Arbeitsverträge in XXXLutz-Gesellschaften angeboten – zu deutlich schlechteren Bedingungen im Vergleich mit ihren alten Verträgen. Potentiell unbequeme, „teure“ oder nicht so leicht kündbare Beschäftigte, zum Beispiel Betriebsräte oder Schwerbehinderte, erhielten nicht einmal dieses Angebot. Die Geschäftsleitung behauptet auch heute noch, dies sei rechtmäßig gewesen, weil das Möbelhaus geschlossen und durch XXXL wieder neu eröffnet worden wäre.
Das Arbeitsgericht Oberhausen sah dies jedoch anders und entschied im Jahr 2016 in den meisten Fällen, dass die Kündigungen der Altbeschäftigten unzulässig waren, weil ein Betriebsübergang nach § 613 BetrVG stattgefunden habe. Tatsächlich war der Geschäftsbetrieb bei Rück nach der Übernahme ohne Unterbrechung weiter gelaufen.
Gegen diese Urteile legte XXXL Berufung ein. Ab August 2016 sollen die Kündigungsschutzklagen nun vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt werden.
Betriebsrat wehrt sich gegen Behinderung seiner Arbeit
Es gibt noch einen weiteren Vorwurf gegen XXXL Rück, der vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird:
Der im Jahr 2014 gewählte Betriebsrat von XXXL Rück geht davon aus, dass er aufgrund des einheitlichen Betriebsübergangs bis 2018 im Amt ist. Dieser Auffassung war auch das Arbeitsgericht Oberhausen, als es mit dieser Begründung im November 2015 einen Eilantrag im Zusammenhang mit der damals geplanten vorsorglichen Neuwahl des Betriebsrats ablehnte.
Dem Betriebsrat wird jedoch seitens der Unternehmensleitung der Zutritt zu seinem Büro verweigert. Seit einem Jahr kann er dadurch nur sehr erschwert seine Aufgabe wahrnehmen, die Interessen der KollegInnen gegenüber der Geschäftsleitung zu vertreten. Dagegen hat der Betriebsrat Klage eingereicht. Ein erster Termin vor dem Arbeitsgericht Oberhausen am 24. Juni dieses Jahres ist geplatzt, da die von der Unternehmerseite geladenen Zeugen nicht erschienen. Ein Ersatztermin war für den 19. Juli angesetzt, wurde dann aber von der Richterin kurzfristig verschoben. Einen neuen Termin für die Verhandlung gibt es derzeit noch nicht.
Forderung: Baurecht am Centro nur gegen Rücknahme der Kündigungen
Das Möbelhaus im Schladviertel ist für die Bedürfnisse von XXXLutz eigentlich zu klein, und auch die Lage mitten in einem Wohngebiet ist aufgrund des Verkehrsaufkommens problematisch. So will XXXL in der Nähe des Oberhausener Konsumtempels Centro ein großes Möbelhaus bauen. Die Einleitung des nötigen vorhabenenbezogenen Bebauungsplanverfahrens hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2016 beschlossen.
Bei der Ratssitzung empörten sich Mitglieder aller Fraktionen über die Unternehmenspraxis von XXXLutz und äußerten sich im Sinne der KollegInnen von Rück (siehe untenstehende Dokumentation). In dem gefassten Ratsbeschluss kommen deren Interessen allerdings nicht vor. Die Bedingungen, die XXXL erfüllen muss, um auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände bauen zu dürfen, beziehen sich lediglich auf die künftige Nutzung des Grundstücks im Schladviertel.
Verbale Empörung und unverbindliche Versprechungen sind indes zu wenig. Zu Recht erwarten die KollegInnen von Rück von den Mitgliedern des Stadtrates Taten: Nämlich, keine Baugenehmigung zu erteilen ohne die Verpflichtung der Geschäftsführung von XXXL Rück, dass sie die Kündigungen der Altbeschäftigten zurücknimmt und ihre arbeitnehmerfeindlichen Praktiken aufgibt.
Boykottaufruf von verdi
In diese Richtung zielt auch der Boykott-Aufruf von verdi an die BürgerInnen vom 15. Juli 2016: „Wir fordern Sie auf, Ihren Einkauf bei XXXL Rück so lange einzustellen, bis XXXL Rück die Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht zurückzieht, beziehungsweise diese im Interesse der Arbeitnehmer beendet sind“, heißt es darin. Verdi fordert zudem Stadtspitze und Politik auf, bei der Entscheidung über die Ansiedlung von XXXL Rück am Centro „auch das Verhalten von XXXL Rück gegenüber den ehemaligen Beschäftigten zu berücksichtigen“.
KollegInnen unterstützen!
Es wird in der nächsten Zeit verschiedene Gelegenheiten geben, die KollegInnen von XXXL Rück zu unterstützen und ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Die erste ist der Besuch der Verhandlung beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am 1. August 2016, wo es um die Kündigungsschutzklagen geht.
Weitere Infos folgen.
Dokumentation
Auszug aus dem Aufruf vom Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL), die KollegInnen von Rück bei der Verhandlung am 19. Juli zu unterstützen:
[…] Bei der Ratssitzung unterstützten alle Fraktionen die Forderung des Betriebsrates von Rück sowie der zuständigen Gewerkschaft ver.di, dass die Neuansiedlung des Möbelhauses gekoppelt werden muss an verbindliche Vereinbarungen im Sinne der Beschäftigten. U. a. hat der Oberbürgermeister nach Aufforderung der Parteien in ihren Plädoyers zugesichert, auf die Geschäftsleitung von XXXL entsprechend einzuwirken.
Es seien diesbezüglich schon Gespräche gelaufen und man habe XXXLutz unmissverständlich klargemacht, dass es nur dann eine Unterstützung des Rates für die Baumaßnahme am Centro geben werde, wenn die aufgestellten Forderungen umgesetzt würden.
Die Forderungen der Parteien, der Gewerkschaft, der MitarbeiterInnen und des Betriebsrates lauten:
• sofortige Rücknahme der Kündigung der Altbeschäftigten,
• Einhaltung von sozialen Standards, Tarifverträgen und deren Nachwirkung,
• Wahrung der Rechte der Beschäftigten, u. a.
• das sofortige Wiedereinsetzen des 2014 in Oberhausen gewählten Betriebsrates,
• Garantieübernahme aller MitarbeiterInnen unter gleichen Arbeitsvertragsbedingungen am Centro.
Wir nehmen Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) und die Ratsmitglieder insbesondere der Ampelkoalition (SPD/-Grüne/FDP) beim Wort, eine Ansiedlung von Rück am Centro ohne die Erfüllung der oben genannten Forderungen nicht zuzulassen.
Wir erwarten also von den Verantwortlichen der Stadt Oberhausen, dass sie auf dem Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen bestehen. […]
Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL)