Rhen­us Logi­stics GmbH: BR-Mob­ber geben nicht auf

Rhen­us Logi­stics GmbH:

BR-Mob­ber geben nicht auf

Bereits am 15. Juli 2013 hat­te Rhen­us erneut dem lang­jäh­ri­gen BR-Mit­glied Sebas­ti­an Cano unter faden­schei­ni­gen Vor­wän­den gekün­digt. Erst mehr als ein Jahr danach, am 11. Sep­tem­ber 2014, wur­de die­se außer­or­dent­li­che Kün­di­gung vom Arbeits­ge­richt Mann­heim für unwirk­sam erklärt.

S.K.

Rhen­us woll­te und will aber vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg (LAG) – Kam­mern Mann­heim – eine Auf­he­bung die­ser Ent­schei­dung errei­chen. Am 24. Febru­ar ver­han­del­te das LAG den Fall.
Der Mann­hei­mer Mor­gen berich­te­te einen Tag danach unter der Über­schrift „Vor­schlä­ge zur Güte ohne Chan­ce“ aus­führ­lich über die­sen Gerichts­ter­min. Unter ande­rem schrieb das Blatt: „Für die Gewerk­schaf­ter, die sich im Komi­tee ’Soli­da­ri­tät gegen Betriebs­rat-Mob­bing‚ orga­ni­siert haben und die Zuschau­er-Stüh­le fül­len, ist Canos Geschich­te ein ekla­tan­tes Bei­spiel für den Ver­such, einen kri­ti­schen Betriebs­rat loszuwerden.“
Eines der anwe­sen­den Komi­tee-Mit­glie­der wird auf Betrei­ben des Anwalts von Rhen­us, Harald Klaus, in den Zeu­gen­stand geru­fen. Natür­lich geht es die­sem Anwalt nicht um die Klä­rung der im Raum ste­hen­den Vor­wür­fe des BR-Mob­bing. Er will her­aus­be­kom­men, ob Kol­le­ge Cano an einem Flug­blatt des Soli­da­ri­täts-Komi­tees vom 11. Juli 2013 mit­ge­wirkt hat. Unter der Über­schrift „Mob­bing Tat­ort Rhen­us“ wur­den dar­in die Angrif­fe von Vor­ge­setz­ten auf Betriebs­rat Cano scharf kritisiert.

Für die LAG-Rich­te­rin Bir­git Zim­mer­mann ist offen­bar das Flug­blatt und nicht der dar­in geschil­der­te Sach­ver­halt des BR-Mob­bing „star­ker Tobak“. Sie tue sich „schwer zu sagen, dass das noch mit Mei­nungs­frei­heit gedeckt ist“.
Nach zwei­ein­halb Stun­den Ver­hand­lung ver­tag­te sich das Gericht, um bei einem Fort­set­zungs­ter­min – wie von Rhen­us bean­tragt – einen wei­te­ren Zeu­gen wegen des Flug­blatts zu befragen.

Die Soli­da­ri­tät mit Sebas­ti­an Cano muss ver­stärkt werden!

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 231, März 2015
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