Kein Ein­zel­fall: Das Aus­beu­tungs­mo­dell von XXXL Rück

Kein Ein­zel­fall:

Das Aus­beu­tungs­mo­dell von XXXL Rück

 

Die XXXLutz-Grup­pe mit Sitz im öster­rei­chi­schen Wels ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren stark expan­diert. Zu Beginn des Jah­res 2014 hat sie die Möbel­stadt Rück in Ober­hau­sen nebst der Filia­len in Pam­pow und Neu­bran­den­burg sowie Möbel Krö­ger in Essen über­nom­men – mit fata­len Fol­gen für die Beschäf­tig­ten. (Sie­he hier­zu auch Avan­ti O. Nr. 14, Okto­ber 2015, und Avan­ti O. Nr. 20, April 2016.)

Petra Sta­ni­us

Es ist höchs­te Zeit, Gegen­wehr gegen die Metho­den der Unter­neh­mens­grup­pe zu orga­ni­sie­ren: Um die Rech­te der Kol­le­gIn­nen von Rück und ande­rer XXXL-Möbel­häu­ser zu ver­tei­di­gen und den Angriff auf ihre Exis­tenz­grund­la­ge abzu­weh­ren. Und auch, um zu ver­hin­dern, dass ande­re Unter­neh­men sich das Vor­ge­hen von XXXL zum Vor­bild nehmen.

Dafür ist ein standort­über­grei­fen­des, koor­di­nier­tes Han­deln erfor­der­lich, das mög­lichst brei­te Unter­stüt­zung fin­det. Hier sind ins­be­son­de­re die Gewerk­schaf­ten gefragt, aber auch die ein­zel­nen Kol­le­gIn­nen ande­rer Betrie­be eben­so wie Orga­ni­sa­tio­nen, Initia­ti­ven etc., die sich für die Rech­te von Beschäf­tig­ten einsetzen.

Denn nicht zuletzt ist XXXLutz mit sei­nen Metho­den bis­lang des­halb so erfolg­reich, weil jede Über­nah­me eines Möbel­hau­ses – ja, sogar jede ein­zel­ne Ent­las­sung – als ein für sich zu betrach­ten­des Ereig­nis behan­delt wird: von den Arbeits­ge­rich­ten, von der zustän­di­gen Gewerk­schaft ver.di, in der Presse …

Dies wird dem Pro­blem in kei­ner Wei­se gerecht, da die XXXLutz-Grup­pe stra­te­gisch vor­geht und an jedem Ort mit ver­gleich­ba­ren Mit­teln die glei­chen Zie­le verfolgt.

Wir doku­men­tie­ren in die­ser Aus­ga­be der Avan­ti O. einen Arti­kel von Work Watch (www.work-watch.de), der sich mit der Struk­tur und der Stra­te­gie der Unter­neh­mens­grup­pe auseinandersetzt.

Wer sich erfolg­reich weh­ren will, soll­te sei­nen Geg­ner kennen.

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 244, Mai 2016
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