Voll­ver­samm­lung IHK zu Essen vom 10.3.2015

Scherz, Sati­re, Wahn­sinn, Kapi­ta­lis­mus und tie­fe­re Bedeutung

Gedan­ken zu der Reso­lu­ti­on der Voll­ver­samm­lung der IHK zu Essen vom 10. März 2015

Die 500 größ­ten trans­kon­ti­nen­ta­len Pri­vat­kon­zer­ne kon­trol­lie­ren 53 % des Welt­brut­to­so­zi­al­pro­duk­tes. Sie haben eine poli­ti­sche, öko­no­mi­sche, finan­zi­el­le und ideo­lo­gi­sche Macht wie sie noch kein König, kein Kai­ser und kein Papst in der Geschich­te je inne hat­te. Sie ent­flie­hen jeg­li­cher staat­li­cher, inter­na­tio­na­ler und gewerk­schaft­li­cher Kon­trol­le. Ihr ein­zi­ges Ziel ist Pro­fit­ma­xi­mie­rung in mög­lichst kur­zer Zeit.“ Jean Zieg­ler im „Neu­en Deutsch­land“ vom 8.4.2015.

Ernst Kocha­now­ski

Die­ser Tage hat die Voll­ver­samm­lung der IHK zu Essen die Initia­ti­ve der EU und der USA zum Abschluss des wun­der­ba­ren Abkom­mens „TTIP“ sehr gelobt. Die­se Mel­dung ist ja an sich nicht mal die Zeit und das Papier wert die­sel­be nie­der­zu­schrei­ben. Das Gegen­teil – also die IHK  fin­det „TTIP“ als ein Regel­werk des Wahn­sinns – schon eher.
Die Begrün­dun­gen der IHK, mit wel­chen sie das soge­nann­te Frei­han­dels­ab­kom­men ver­tei­digt, sind aller­dings schon inter­es­sant. Jeden­falls für Freun­de von Scherz, Iro­nie und ange­wand­tem Zynismus.

Mei­nen die Han­dels­kam­mer­al­pha­tie­re doch tat­säch­lich, „TTIP“ wür­de zu ein­sei­tig und zu viel nach Teil­aspek­ten beur­teilt. Die­se wer­den dem mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Nut­zen nicht gerecht. Mensch erin­ne­re sich: Alles, auch was die IHK von TTIP kennt, wur­de mit­tels Whist­le­b­lo­wing oder Ähn­li­chem bekannt, und dies sind eben nur Teilas-pekte.
Damit ist aber noch nicht das Ende der Auf­klä­rung erreicht. Wenn schon grenz­wer­tig, dann schon rich­tig: „Hohe Stan­dards sichern die Wett­be­werbs­fä­hig­kei­ten der deut­schen Wirt­schaft. Des­halb darf es bei den Ver­hand­lun­gen nicht um Absen­kung des hohen Ver­brau­cher­schutz-, Umwelt- und/oder Sozi­al­stan­dards gehen!“, meint die IHK.
An alle Ken­ne­rIn­nen der Mate­rie: Bit­te noch nicht lachen! Es geht noch weiter:
„Bei den zukünf­ti­gen Rege­lun­gen der Schieds­ge­richts­ver­fah­ren und des Inves­ti­ti­ons­schutz sei unbe­dingt dar­auf zu ach­ten, dass zukünf­ti­ge Schieds­ge­richts­ver­fah­ren mit dem höchs­ten Maß an Trans­pa­renz abge­wi­ckelt wer­den! Die bestehen­den Rechts­sys­te­me in der EU dür­fen nicht aus­ge­höhlt werden.“

Jetzt dürft ihr lachen!
Alles was bis jetzt aus dem Inhalt von TTIP bekannt wur­de, lässt die IHK als mit dem Klam­mer­beu­tel gepu­dert aus­se­hen. Denn:
1.    Nach Berech­nun­gen so neo­li­be­ra­ler Insti­tu­tio­nen wie dem Münch­ner Ifo Insti­tut (Hans Wer­ner Sinn!) wer­den die posi­ti­ven wirt­schaft­li­chen Fol­gen selbst nach X Jah­ren so gering sein, dass sie nicht ein­deu­tig TTIP zuzu­ord­nen wären. Die Wirt­schaft wür­de also so gering wach­sen wie ver­mut­lich auch ohne TTIP.
2.    Die Absen­kun­gen von allen oben genann­ten Stan­dards sind ein Haupt­ziel von TTIP! Gel­ten die­se doch als Han­dels­hemm­nis­se oder kön­nen mühe­los als sol­che defi­niert werden.
3.    Mit den soge­nann­ten Schieds­ge­richts­ver­fah­ren sol­len (sonst wür­de TTIP nur ein Papier­ti­ger sein) u. a. die­se Stan­dards mit Stra­fen belegt, ihre „Reform“ oder sogar Abschaf­fung also erzwun­gen wer­den. Dass dies nicht trans­pa­rent und nur durch Aus­höh­lung von bestehen­den Rechts­sys­te­men mö- glich sein kann, dafür braucht mensch kei­ne beson­de­re Fan­ta­sie. Oder wie stel­len Sie sich vor, dass das „Han­dels­hemm­nis“ Min­dest­lohn oder das „Inves­ti­ti­ons­hemm­nis“ Umwelt­schutz sonst in „ver­träg­li­che“ Gren­zen gebracht wer­den könn­te? Und wer­den irgend­wo in der EU diver­se Stan­dards nach unten gefah­ren, dann muss aus Wett­be­werbs­grün­den natür­lich auch woan­ders dage­gen vor­ge­gan­gen wer­den. Wir ken­nen ja alle das schö­ne und schon etwas abge­nu­del­te Wort „Domi­no­ef­fekt“, mit dem so ein Phä­no­men bezeich­net wird.
Und jetzt den­ken Sie mal dar­über nach, ob die von der IHK Scherz­bol­de, Wahn­sin­ni­ge oder nur Men­schen sind, die mit gera­de­zu reli­giö­ser Inbrunst ein Sys­tem ret­ten wol­len, wel­ches ver­mut­lich in der Zukunft die Mensch­heit selbst als „Han­dels­hin­der­nis“ erken­nen wird.
Vor wel­chem Schieds­ge­richt wird dann aber wer klagen?

Doku­men­ta­ti­on der Reso­lu­ti­on der Voll­ver­samm­lung der IHK zu Essen vom 10. März 201

Die Trans­at­lan­ti­sche Han­dels- und Inves­ti­ti­ons­part­ner­schaft (TTIP)
Die Voll­ver­samm­lung der IHK zu Essen begrüßt die Initia­ti­ve der EU-Kom­mis­si­on und der Regie­rung der Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka zum Abschluss eines Trans­at­lan­ti­schen Frei­han­dels­ab­kom­mens. Die auf Ein­zel­aspek­te ver­eng­te öffent­li­che Dis­kus­si­on wird dem mög­li­chen wirt­schaft­li­chen Nut­zen von TTIP nicht gerecht.
Von her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung ist in TTIP – neben dem Abbau von Zöl­len – die Har­mo­ni­sie­rung bzw. gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung von Nor­men, Stan­dards und Zer­ti­fi­zie­run­gen, wo mög­lich und sinn­voll. Dar­über hin­aus sind Erleich­te­run­gen bei Geschäfts­rei­sen und bei der Ent­sen­dung von Mit­ar­bei­tern in die USA anzustreben.

Hohe inter­na­tio­na­le Stan­dards sichern die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Wirt­schaft! In den wei­te­ren Ver­hand­lun­gen darf es – wie auch bereits im EU-Ver­hand­lungs­man­dat fest­ge­schrie­ben – aus­drück­lich nicht um die Absen­kung der hohen euro­päi­schen Ver­brau­cher­schutz-, Umwelt- oder Sozi­al­stan­dards gehen. Das gilt des Wei­te­ren auch für wei­te­re Berei­che, wie dem in Deutsch­land gel­ten­den Sys­tem der Daseins­vor­sor­ge oder dem „Drei-Säu­len-Sys­tem“ im Finanz­sek­tor. Eben­so darf die För­de­rung von Kunst und Kul­tur nicht gefähr­det werden.
Soll­ten Rege­lun­gen zum Inves­ti­ti­ons­schutz und zum Inves­tor-Staat-Schieds­ver­fah­ren Gegen­stand der Ver­hand­lun­gen sein, so ist dar­auf zu ach­ten, dass künf­ti­ge Schieds­ge­richts­ver­fah­ren mit einem höchs­ten Maß an Trans­pa­renz durch­ge­führt wer­den. Bestehen­de Rechts­sys­te­me in der EU dür­fen nicht aus­ge­höhlt werden.

Von der EU-Kom­mis­si­on ist zu for­dern, durch weit­ge­hen­de Trans­pa­renz im Rah­men des wei­te­ren Ver­hand­lungs­pro­zes­ses eine fun­dier­te Mei­nungs­bil­dung zu ermöglichen.
TTIP hat das Poten­zi­al, Weg­be­rei­ter für mul­ti­la­te­ra­le Han­dels­ab­kom­men zu wer­den. Die­se sind für aus­lands­ak­ti­ve Unter­neh­men grund­sätz­lich vor­teil­haf­ter als bila­te­ra­le Abkom­men – nach jet­zi­gem Stand jedoch unrea­lis­tisch. Es gilt in TTIP inno­va­ti­ve Lösun­gen zu ver­ein­ba­ren, von denen Impul­se für mul­ti­la­te­ra­le Abkom­men aus­ge­hen – z.B. im Rah­men der World Trade Orga­niza­ti­on (WTO).
Wir sind davon über­zeugt, dass sich ein gut ver­han­del­tes TTIP-Abkom­men ins­ge­samt posi­tiv auf Bür­ger und Unter­neh­men auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks auswirkt.

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 232, April 2015
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