Bür­ger­be­tei­li­gung in Oberhausen…

… wird groß geschrie­ben, und das ist gut so. Wie sonst soll­te Demo­kra­tie ihren Platz fin­den in unse­rer Stadt? Bür­ger­be­tei­li­gung betrifft ja uns alle. Scha­de nur, dass kaum jemand die­ses Recht wahrnimmt.

Andrea-Cora Walt­her

Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sind gefragt, sich an der Gestal­tung ihrer Stadt zu betei­li­gen. Und sich dafür ein­zu­set­zen, dass ihre Wün­sche und Bedürf­nis­se bei der Pla­nung auch berück­sich­tigt wer­den. Die meis­ten ver­zich­ten jedoch auf die­ses Recht.
Das mag nun dar­an lie­gen, dass Bür­ger­be­tei­li­gung von einer „Koor­di­nie­rungs­stel­le Bür­ger­be­tei­li­gung“ ver­wal­tet wird, und Ver­wal­tung genau­so Bür­ger­be­tei­li­gung erler­nen muss wie die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger selbst. Da reicht es viel­leicht nicht, wenn ein Ober­bür­ger­meis­ter „Bür­ger­be­tei­li­gung“ nur groß schreibt. Ein Ober­bür­ger­meis­ter muss sie auch in der Rea­li­tät umset­zen wollen.

Bür­ger­be­tei­li­gung erfor­dert Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen abge­holt wer­den. Man muss ihnen das Gefühl geben, dass ihre Betei­li­gung erwünscht ist. Die Ver­fah­ren und Ergeb­nis­se müs­sen trans­pa­rent, nach­voll­zieh­bar, öffent­lich sein. Leit­li­ni­en ent­wi­ckeln ist gut und rich­tig. Sie gewäh­ren Ver­läss­lich­keit der Struk­tu­ren und set­zen Regeln fest für die Begeg­nung auf Augenhöhe.

Aber das kann nur ein Anfang sein, nicht das Ende. Statt­des­sen gewinnt man den Ein­druck, dass die Ver­wal­tung davon aus­geht, dass mit den Leit­li­ni­en und der Auf­lis­tung von städ­ti­schen Vor­ha­ben in einer Vor­ha­ben­lis­te die Arbeit getan sei. Eine Vor­ha­ben­lis­te, die das auf­lis­tet, was nach mehr oder weni­ger län­ge­rem Nach­den­ken und Lesen von Ergeb­nis­sen von Bür­ger­mei­nun­gen mehr oder weni­ger offen­sicht­lich ist.

Als Form/Gestaltungsspielraum der Betei­li­gung sind dann Infor­ma­ti­on, Anhö­rung, Bera­tung und Mit­be­stim­mung genannt.
Infor­ma­ti­on und Anhö­rung schei­nen so selbst­ver­ständ­lich, dass man sich fragt, wie eine Gesell­schaft ohne sie über­haupt demo­kra­tisch funk­tio­nie­ren soll­te. Hin­ge­gen ist in kei­nem ein­zi­gen die­ser Vor­ha­ben „Mit­be­stim­mung“ als Form/Gestaltungsspielraum der Betei­li­gung vorgesehen.

Immer­hin setzt Ver­wal­tung auf Bera­tung sei­tens sei­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Bera­tung bei den Vor­ha­ben durch den Arbeits­kreis, Bera­tung durch einen Bür­ger­rat, Bera­tung durch erle­se­ne Krei­se, von denen man hofft, dass sie nicht um sich selbst kreisen.

Das muss ver­hin­dert wer­den. Das gan­ze Anlie­gen, die zar­te Pflan­ze der Bür­ger­be­tei­li­gung muss mal in die Stadt­ge­sell­schaft getra­gen wer­den. Die Geburt selbst war nicht der Feh­ler, aber jetzt soll­ten wir Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unse­rer Bür­ger­be­tei­li­gung auch Leben ein­hau­chen. Für eine Betei­li­gung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die die­sen Namen ver­dient und die die Inter­es­sen aller zum Woh­le der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in ihren jewei­li­gen Stadt­tei­len zum Erfolg führt.

WSO, Haus der Jugend und John-Lennon-Platz

Nachbarschaftsfest des WSO e.V., John-Lennon-Platz, 28.06.17. Foto: Andrea-Cora Walther

 Der Ver­ein „Wir sind Ober­hau­sen“ e. V. – kurz: WSO – hat sich im Jahr 2012 gegrün­det. Er ist her­vor­ge­gan­gen aus der Initia­ti­ve zum Erhalt des Hau­ses der Jugend. Heu­te setzt sich der Ver­ein dafür ein, dass der John-Len­non-Platz für die Anwoh­ner- Innen als Frei­zeit­flä­che erhal­ten bleibt.

Ein Bei­spiel für Bür­ger­be­tei­li­gung in Oberhausen:
2.500 Unter­schrif­ten für den Erhalt des Hau­ses der Jugend wur­den im Som­mer 2013 von der Stadt­ver­wal­tung ver­nich­tet – durch eine ver­schüt­te­te Tas­se Kaf­fee sol­len sie unle­ser­lich gewor­den sein.
Weni­ge Mona­te spä­ter wur­de das Haus der Jugend in einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on abgerissen. Nachbarschaftsfest des WSO e.V., John-Lennon-Platz, 28.06.17. Foto: Andrea-Cora Walther
In der Fol­ge wur­den die Anwoh­ne­rIn­nen dar­über befragt, wie sie sich die neue Bebau­ung des John-Len­non-Plat­zes vor­stel­len. Jedoch: Im Herbst 2017 wur­den von der Stadt drei Inves­to­ren­vor­schlä­ge vor­ge­stellt, die die wesent­li­chen Ergeb­nis­se des Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­rens gar nicht berücksichtigen.

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti, Januar/Februar 2018

 

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