Frau­en-Kurz­mel­dun­gen Okto­ber 2014

Frau­en-Kurz­mel­dun­gen

BARBARA SCHULZ

Der klei­ne Unter­schied und sei­ne gro­ßen Folgen

Auch beim pro­fa­nen Geld­erwerb ist er zu sehen. Laut Deut­schem Insti­tut für Wirt­schafts­for­schung DIW erziel­ten 27,5 Mil­lio­nen männ­li­che Berufs­tä­ti­ge ein Brut­to­ein­kom­men von 920 Mil­lio­nen Euro, 26,8 Mil­lio­nen Kol­le­gin­nen nur 436 Mil­lio­nen (2007, neue­re Zah­len sind nicht vor­han­den). Zur Lohn­grup­pe der 10.000 bis 15.000 Euro Ver­die­nen­den zäh­len 1,8 Mil­lio­nen Män­ner und 2,7 Mil­lio­nen Frau­en, zur Lohn­grup­pe der 200.000 bis 500.000 Euro Ver­die­nen­den 188.000 Män­ner, aber nur 29.000 Frau­en. Bei Ein­kom­men über 500.000 Euro ste­hen 46.000 Män­nern gera­de ein­mal 7.000 Frau­en gegen­über. Die Ein­kom­men aus Fir­men­ge­win­nen dif­fe­rie­ren noch deut­li­cher: Hier haben Frau­en nur 27 % der Gewin­ne. Die höhe­re Lebens­er­war­tung der Frau­en ver­schafft ihnen bei den Ein­kom­men aus Ver­mie­tung einen Gleich­stand, Erb­schaft lässt sie ein ent­spre­chen­des Ein­kom­men erzie­len. Inter­es­san­ter­wei­se tra­gen Frau­en eine höhe­re steu­er­li­che Belas­tung, beim Ehe­gat­ten­split­ting akzep­tie­ren sie einen höhe­ren Steu­er­satz. Das kann sich bei Lohn­er­satz­leis­tun­gen nega­tiv für sie auswirken.

Ob Kin­der oder… Berlin
Zum „Marsch für das Leben“ haben sich am Sams­tag, dem 21. Sep­tem­ber etwa 5.000 Men­schen aus ganz Deutsch­land in Ber­lin ein­ge­fun­den. Die Teil­neh­men­den mar­schier­ten für den Schutz des Lebens „vom Anfang bis zum Ende“, gegen „Abtrei­bung und Ster­be­hil­fe“. Ein wenig bigott erschei­nen die wei­ßen Kreuz­chen, die zum Geden­ken an die Unge­bo­re­nen getra­gen wer­den schon, aber selbst Papst Fran­zis­kus hat „herz­li­che Grü­ße“ an die Teil­neh­men­den geschickt. Wenn mensch sich gegen die­se „Lebens­schüt­zer“ wen­det, ist er/sie ja nicht für Abtrei­bung, son­dern für das Recht, selbst zu ent­schei­den. Frau­en haben sich die­ses Recht zu allen Zei­ten genom­men, sei es legal oder ille­gal. Und bei einer ille­ga­len Abtrei­bung ist das Risi­ko, dabei zu Grun­de zu gehen, alle­mal grö­ßer. Wenn mit dem Wach­sen der Erwerbs­lo­sen­zah­len die Gebur­ten­zah­len bei den 20- bis 25-jäh­ri­gen zurück­ge­hen, soll­te mensch sich viel­leicht etwas anders über­le­gen, um den Kin­der­se­gen zu ermöglichen.

Bun­des­re­pu­blik
Auch die erfolg­rei­che Par­tei­grün­dung Alter­na­ti­ve für Deutsch­land (AfD) möch­te nicht nur Gen­der­main­strea­ming abschaf­fen (wer hat das eigent­lich „ange­schafft“?), son­dern auch für jede Frau zwei bis drei Kin­der: so Frau­ke Petry, Spit­zen­kan­di­da­tin in Thü­rin­gen. Sie spricht sich auch für ein Volks­be­geh­ren für die Ver­schär­fung der Abtrei­bungs­ge­setz­ge­bung aus. Die gan­ze Gen­der­for­schung ist des Teu­fels und schon gar die Respek­tie­rung der Grund­rech­te für Homo- und Bise­xu­el­le, Trans- und Inter­se­xu­el­le. Hei­de Oestreich nennt die AfD ein­fach eine Männerpartei.

Spa­ni­en
Hier hat die kon­ser­va­ti­ve Regie­rung der Part­ido Popu­lar (PP) eine Ver­schär­fung der Abtrei­bungs­ge­set­ze vor­be­rei­tet. Die gel­ten­de libe­ra­le­re Gesetz­ge­bung hat­te die Regeln der Fran­co­zeit abge­löst. Es kam zu hef­ti­gen Pro­tes­ten gegen die­ses Vor­ha­ben. Nun sieht es so aus, als zöge die Regie­rung ihr Vor­ha­ben erst ein­mal zurück, um sich ganz dem Kampf gegen die Abstim­mung zur Unab­hän­gig­keit in Kata­lo­ni­en wid­men zu kön­nen. Jetzt kommt die Ein­sicht: „Wir kön­nen kein Gesetz machen, das sofort geän­dert wird, sobald eine ande­re Regie­rung an die Macht kommt“, so Regie­rungs­chef Rajoy.

Pro­sti­tu­ti­on
Über eine neue Gesetz­ge­bung in der Fra­ge der Pro­sti­tu­ti­on wird schon seit eini­ger Zeit debat­tiert, mit sehr weit aus­ein­an­der­fal­len­den Mei­nun­gen. Von einem Kon­takt­ver­bot mit Bestra­fung der Frei­er bis zur frei­en Sex­ar­beit rei­chen die Vor­schlä­ge. Eine gewis­se Regu­lie­rung wird wohl Platz grei­fen. Bor­del­le sol­len geneh­migt wer­den, Ange­bo­te wie Flat­rate-Sex ver­bo­ten sein, Pro­sti­tu­ier­te sol­len sich anmel­den müs­sen. Dabei wür­den sie sich outen, was z.B. Dona Car­men, ein Ver­ein für die Rech­te von Pro­sti­tu­ier­ten, ablehnt, weil es dis­kri­mi­nie­rend ist. Eine regel­mä­ßi­ge Pflicht­un­ter­su­chung lehnt selbst die Frau­en- und Fami­li­en­mi­nis­te­rin Manue­la Schwe­sig ab. Solan­ge Sex­ar­beit legal ist, und ihre Ille­ga­li­sie­rung kann mensch sich wohl kaum wün­schen, ist es auch nicht sinn­voll, die Nach­fra­ge zu ille­ga­li­sie­ren und die Frei­er zu bestra­fen. Ein unge­lös­tes Pro­blem bleibt die Zwangs­pro­sti­tu­ti­on, die betrof­fe­nen Frau­en sind nicht hand­lungs­fä­hig. Und dass Frei­er den Zwang erken­nen und fair han­deln, ist in kei­ner Wei­se erwart­bar. Eine befremd­li­che Vari­an­te der Aus­übung der Sex­ar­beit ist die Auf­stel­lung von Ver­rich­tungs­bo­xen, etwas nüch­tern in Bonn, fröh­lich far­big in der Schweiz – Bei­spiel Alt­stet­ten. Die Arbeit in den Boxen ist „stadt­ver­träg­lich“ und auch „men­schen­wür­dig“. Die Sex­ar­bei­te­rin­nen lösen ein Tages­bil­let und bekom­men dafür Raum und Sicher­heit. Damit soll der Stra­ßen­strich vom Züri­cher Haupt­bahn­hof und der Lang­stra­ße abge­lei­tet werden.Über Hil­fen wird wenig gesagt.

Und zum Schluss etwas Posi­ti­ves
Da freut sich frau, wenn sie von einer „Revo­lu­ti­on in der Kit­tel­schür­ze“ liest! Haus­an­ge­stell­te in Boli­vi­en haben sich in einer Gewerk­schaft orga­ni­siert. Sie kämp­fen für gere­gel­te Arbeits­zei­ten, einen frei­en Sonn­tag und für höhe­ren Lohn, denn ihr Lohn liegt unter­halb des Min­dest­loh­nes. Da sie häu­fig im Wohn­be­reich der „Arbeit­ge­ben­den“ ( hier ist die Bezeich­nung beson­ders maka­ber) ein­quar­tiert sind, ist ihre Ver­füg­bar­keit kaum begrenzt. Der erkämpf­te freie Tag wird oft zur Wei­ter­bil­dung, zum Schul­be­such genutzt. Die Arbeits­kämp­fe der Frau­en haben zur Kon­ven­ti­on 189 „men­schen­wür­di­ge Arbeit für Haus­an­ge­stell­te“ der Inter­na­tio­nal Labour Orga­niza­ti­on (ILO) geführt, die in boli­via­ni­sches Recht über­führt wer­den soll.

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 226, Okto­ber 2014
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