Interclean Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH
KollegInnen wehren sich gegen Mobbing und Lohndumping
P.S.
Interclean lässt sich als weiteres Beispiel einfügen in die Liste der Betriebsrats-Mobber. Wer sich mit dem Fall beschäftigt, erhält den Eindruck, dass Geschäftsführer Helmuth Barkowski für sich das Recht beansprucht, das Unternehmen nach seinen eigenen Gesetzen zu regieren. Doch nicht alle KollegInnen nehmen dies widerspruchslos hin.
Die Interclean Gebäudereinigung und Gebäudedienste GmbH, ein Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten, hat ihren Sitz in Gladbeck. Hauptauftraggeber von Interclean ist das Einkaufszentrum Centro in Oberhausen. Der Bruder des Geschäftsführers, Michael Barkowski, ist dort für den Bereich Reinigung zuständig.
Im Jahr 2012 gründete sich bei Interclean ein Betriebsrat. Seine Mitglieder wurden zur Zielscheibe eines ausgefeilten Systems von Schikanen. Dem BR wurde als „Betriebsratsbüro“ ein unbeheizter Container zur Verfügung gestellt, der auch nicht die für die Betriebsratsarbeit benötigte Ausstattung besaß. Der BR musste immer wieder um geeignete Arbeitsbedingungen und um die benötigten Arbeitsmittel kämpfen. Dem Vorsitzenden des Betriebsrats wurde noch 2012 wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs gekündigt. Er klagte erfolgreich auf die Rücknahme der Kündigung, beendete dann aber unter anderem aufgrund verschlechterter Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis selbst.
Es folgten weitere Kündigungen, darunter die Eigenkündigungen von Walter und Simone Reißner, zwei weiteren Mitgliedern des Betriebsrats, die als Reinigungskraft bzw. als so genannte Sitzerin1 in der Toilettenanlage des Centro beschäftigt waren. Beide reichten im Anschluss Klage gegen Interclean auf Herausgabe eines Teils der Trinkgelder ein. Das Unternehmen hatte das von den KundInnen hinterlassene Trinkgeld komplett einbehalten.2 Inzwischen war Desdemona Eberlein als Betriebsratsvorsitzende nachgerückt.
Der Betriebsrat war zu der Zeit von sieben Mitgliedern auf drei geschrumpft – unter ihnen der einzige Kandidat der Geschäftsleitung. Von da an erhielten die KlägerInnen und die Betriebsratsvorsitzende Tag und Nacht Anrufe sowie Emails mit Beleidigungen, Drohungen und Erpressungen. Der Terror machte auch vor Familienangehörigen nicht Halt und beeinträchtigte das Leben der Betroffenen nachhaltig. Mit einer Presseerklärung gab Interclean im September 2013 die Auflösung des Betriebsrats bekannt, der von ihr als korrupt und für die Belegschaft und das Unternehmen als schädlich bezeichnet wurde. Mit der angeblichen Zustimmung vieler der Angestellten wurde von der Geschäftsleitung stattdessen ein „Belegschaftsrat“ eingesetzt, unter der Leitung des BR-Kandidaten der Geschäftsleitung. Bei den BR-Wahlen in diesem Jahr kandidierte Desdemona Eberlein, aller Schikanen zum Trotz, erneut für den Betriebsrat und wurde auch gewählt – als einzige engagierte Gewerkschafterin. Das Betriebsrats-Mobbing hat offenbar sein Ziel erreicht und einen unternehmerfreundlichen „Betriebsrat“ durchgesetzt.
Doch hiermit gab sich Geschäftsführer Helmuth Barkowski noch nicht zufrieden. Als Desdemona Eberlein Druckerpatronen für die Betriebsratsarbeit bestellte und die Rechnung bei Interclean einreichte, konstruierte die Geschäftsleitung daraus einen Betrugsversuch und sprach die fristlose Kündigung aus. Um den „Betrug“ zu „beweisen“, hatte Interclean zuvor die Kollegin sowie die Firma, bei der sie die Druckerpatronen gekauft hatte, durch die Sicherheitsfirma des Centro ausspionieren lassen. Telefonterror und Schikanen gingen weiter. Und es passierten nervenaufreibende Dinge: Zum Beispiel bestellte jemand auf den Namen Eberlein Kataloge für die Firma Interclean.
Unter Missbrauch ihrer Telefonnummer erhielten Dritte unerbetene Werbeanrufe für Dienstleistungen von Interclean. Als jemand unter ihrem Namen einen Nachsendeantrag stellte, der ihre gesamte Post an Interclean umleitete, erstattete sie Anzeige. „Rechtsanwälte“ wie Naujoks , der auf seiner Website damit wirbt, „zu den wenigen Anwälten im deutschen Arbeitsrecht [zu zählen], die konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertreten“, oder die Kanzlei Schreiner & Partner, die ebenfalls gewerkschaftsfeindliche Seminare für „Arbeitgeber“ abhält, liefern Anleitungen für das Betriebsrats-Bashing. Im Fall von Interclean heißt die Kanzlei Löbbecke, Gövert, Büse und Partner. Der direkt involvierte Anwalt, der Interclean rechtlich vertritt, ist Martin Löbbecke, verwandtschaftlich verbunden mit Interclean-Geschäftsführer Michael Barkowski.
Aber es gibt in Sachen Interclean nicht nur Negatives zu berichten. Hier ist insbesondere das positive Ergebnis des Prozesses um das so genannte Tellergeld zu nennen, den Simone und Walter Reißner angestrengt hatten.1 Es ist zu wünschen, dass sich viele ermutigt fühlen und dem Beispiel von Simone und Walter Reißner folgen. Ebenso ist zu wünschen, dass sie sich in der Gewerkschaft organisieren und sich in ihrem Betrieb für ihre Rechte einsetzen. Für Beschäftigte privater Reinigungsunternehmen ist die IG BAU die zuständige Gewerkschaft, die auch die Gründung des Betriebsrats bei Interclean unterstützt und deren Mitglieder bei den Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen zum Teil begleitet hat. Dass sich Viele gewerkschaftlich organisieren und eine aktive Basis bilden, ist letztlich die Grundvoraussetzung für starke und durchsetzungsfähige Interessenvertretungen der Lohnabhängigen.
Und die wiederum sind zwingend notwendig für grundlegende gesellschaftliche Veränderungen. Organisierung und der kollektive und solidarische Kampf für die gemeinsamen Interessen sind die einzige Möglichkeit, um den zuneh- menden Angriffen der so genannten Arbeitgeber auf einzelne GewerkschafterInnen etwas entgegensetzen zu können. Es macht auch anderen Mut, wenn engagierte KollegInnen sich nicht unterkriegen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn diese KollegInnen auch ihrerseits nicht alleine stehen, sondern eine unterstützende Gemeinschaft im Rücken haben. Desdemona Eberlein ist eine derjenigen, die standhalten, und sie braucht die Unterstützung von ihrer Gewerkschaft und von möglichst vielen Aktiven, um weiterhin den Kopf oben behalten zu können. Fortgesetztes Mobbing macht auf die Dauer auch starke Persönlichkeiten krank. Es ist wichtig, diesen zerstörerischen Kräften eine deutlich vernehmbare Gegenbotschaft entgegenzusetzen. Heute ist es wichtig, einerseits der Kollegin den Rücken zu stärken, denn für sie ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Ihre fristlose Kündigung wurde von Interclean Ende Juli zurückgenommen. Dann wurde ihr wieder gekündigt. Am 10. September hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen festgestellt, dass ihr Arbeitsverhältnis weiter besteht.
Wie es weiter geht, ist unklar. Das Verfahren gegen sie wegen des angeblichen Betrugs wurde aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, aber das von ihr zu Beginn des Jahres ausgelegte Geld für die angeblich nicht existierenden Druckerpatronen hat sie bis heute von Interclean nicht bekommen. Die am 25. September vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen verhandelte diesbezügliche Klage des alten Betriebsrats wurde vom Gericht vertagt, da Interclean-Anwalt Löbbecke die Gültigkeit des Betriebsratsbeschlusses zur Klageerhebung in Zweifel zog. Beim Gerichtstermin am 10. September waren etwa 15 BesucherInnen da, die regionale Presse und das Regionalfernsehen. Beim Gerichtstermin am 25. September war, aufgrund der ebenfalls auf diesem Tag terminierten Verhandlung zum „Tellergeld“, mit etwa 30 BesucherInnen der Saal voll.
Es waren auch mehr MedienvertreterInnen anwesend. Dem Geschäftsführer von Interclean sowie seinem Rechtsbeistand hat dieser Umstand offenkundig nicht gefallen. Sie mögen Öffentlichkeit für ihre Machenschaften nicht. Um so wichtiger, dass GewerkschafterInnen Öffentlichkeit schaffen und aktiv werden! Unternehmer, die auf eine Weise vorgehen wie Interclean, und die in der bloßen Existenz eines Betriebsrates offenbar schon eine Provokation sehen, sollen mit ihren Methoden nicht durchkommen – ebenso wenig wie ihre Unterstützer. Liebe Mona, lass’ Dich nicht unterkriegen! Es gibt viel zu wenige Menschen, die den Mut und die Kraft aufbringen, aufrecht zu gehen und sich gegen „ihre“ Geschäftsleitung zu wehren. Wir nehmen es nicht hin, dass Du als Einzelne mit übelsten Mobbing-Methoden fertig gemacht werden sollst!
Solidarität mit Desdemona Eberlein! Schluss mit dem Betriebsrats-Mobbing! Rote Karte für Unionbusting-Anwälte!