Sea Life Ober­hau­sen will Betriebs­rat frist­los kündigen

 

AKUWILL

Enga­gier­te Betriebs­rä­te ste­hen bei betrieb­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen beson­ders im Visier der Unter­neh­mens­lei­tung. Sie kön­nen auf­grund ihres Amtes nicht ordent­lich gekün­digt wer­den. Aber eine frist­lo­se Kün­di­gung ist mit Zustim­mung des Betriebs­rats mög­lich. Zum Bei­spiel wegen angeb­li­cher Ver­let­zung einer Arbeits­pflicht. Dies wird von aggres­si­ven Unter­neh­mens­ver­tre­tern häu­fig als Grund für unge­recht­fer­tig­te frist­lo­se Kün­di­gun­gen ange­ge­ben. Ver­wei­gert der Betriebs­rat die Zustim­mung, was in der Regel pas­siert, kann ein Arbeits­ge­richt die­se per Urteil erset­zen. Genau das möch­te die Geschäfts­füh­rung von Sea Life gera­de erreichen.

Die Betriebs­rä­te des Ober­hau­se­ner Aqua­zoos Sea Life wur­den im Novem­ber 2018 gleich in zwei Kate­go­rien mit dem Deut­schen Betriebs­rä­te­preis aus­ge­zeich­net. Eine war die Son­der­aus­zeich­nung „Fair statt pre­kär“, weil sie sich gegen die dro­hen­de Auf­lö­sung ihres Gre­mi­ums wehrten.
Vor­aus­ge­gan­gen war ein jah­re­lan­ger Kampf mit Kla­gen durch alle Instan­zen bis hin zum Bun­des­ar­beits­ge­richt, unter­stützt von der Gewerk­schaft IG BAU. Es ging dabei um das Recht auf eigen­stän­di­ge Betriebs­rä­te bei Sea Life und bei Lego­land Ober­hau­sen. Bei­de Betrie­be gehö­ren zur bri­ti­schen Mer­lin Enter­tain­ments Group. Mit der Behaup­tung, bei­de Unter­neh­men sei­en ein Gemein­schafts­be­trieb, woll­te die Mer­lin Unter­neh­mens­füh­rung das bestehen­de Gre­mi­um von Sea Life auf­lö­sen und gleich­zei­tig die Bil­dung eines zwei­ten bei Lego­land ver­hin­dern. Als die Beschäf­tig­ten von Lego­land in 2015 den­noch einen Betriebs­rat grün­de­ten, focht die Geschäfts­füh­rung deren Betriebs­rats­wahl an.

Der Betriebs­rat von Sea Life ent­wi­ckel­te eine Gegen­stra­te­gie, um sich gegen sei­ne Auf­lö­sung zu weh­ren. Das Gre­mi­um ver­schaff­te sich das benö­tig­te Wis­sen durch Schu­lun­gen und exter­ne Rechts­be­ra­tung, um dem wach­sen­den Druck stand­zu­hal­ten: Neben Schi­ka­nen wie übler Nach­re­de, Abmah­nun­gen und feh­ler­haf­ten Gehalts­ab­rech­nun­gen wur­den von der Geschäfts­lei­tung auch für Uni­on Bus­ting bekann­te Un-Rechts­an­wäl­te eingesetzt.
Ihre Gegen­wehr war erfolg­reich. Bei­de Gre­mi­en exis­tie­ren, arbeits­ge­richt­lich bestä­tigt, wei­ter. Der Gemein­schafts­be­trieb ist vom Tisch. Die Kolleg*innen haben viel erreicht, und sie kämp­fen wei­ter­hin gegen diver­se Miss­stän­de bei Sea Life. Der Betriebs­rat muss sei­ne Rech­te immer wie­der einfordern.

Aktu­ell strebt Sea Life die frist­lo­se Kün­di­gung eines Betriebs­rats­mit­glieds wegen angeb­li­cher Selbst­be­ur­lau­bung an. Der Anwalt des Unter­neh­mens nutzt zudem nach­träg­lich ein Post des Kol­le­gen bei Face­book um zu behaup­ten, dass das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zu dem Kol­le­gen nach­hal­tig gestört sei.
Der Güte­ter­min im Janu­ar blieb ohne Ergeb­nis. Nun will Sea Life vor dem Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen mit einem Zustim­mungs­er­set­zungs­ver­fah­ren die Kün­di­gung des Betriebs­rats durchsetzen:

Don­ners­tag, 9. Mai 2019
11:30 Uhr
Arbeits­ge­richt Oberhausen
Saal 2
Fried­rich-List-Stra­ße 18 (OB Hbf, Hauptausgang)
46045 Ober­hau­sen

aus der Avan­ti O. April/Mai  2019
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