19.07.16: Unter­stützt die Kol­le­gIn­nen von XXXL Rück! Oberhausen

19.07.16

Unter­stützt die Kol­le­gIn­nen von XXXL Rück!

Diens­tag, 19. Juli 2016
11:00 Uhr (Beginn der Ver­hand­lung: 11:30)
Arbeits­ge­richt Oberhausen
Fried­rich-List-Stra­ße 18
46045 Ober­hau­sen

 


AKUWILL

Lie­be KollegInnen,

im Zuge der Über­nah­me von Rück durch die XXXLutz-Grup­pe zu Beginn des Jah­res 2014 wur­de allen Beschäf­tig­ten des Möbel­hau­ses in Ober­hau­sen gekün­digt. Dem grö­ße­ren Teil von ihnen, aus­ge­nom­men die Betriebs­rä­te, die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung, tarif­lich geschütz­te Mit­ar­bei­te­rIn­nen und Schwer­be­hin­der­te, wur­den neue Arbeits­ver­trä­ge unter Vor­täu­schung fal­scher Tat­sa­chen (fin­gier­te Schlie­ßung: das Möbel­haus hat­te nicht ein­mal für eine Minu­te geschlos­sen) zu deut­lich schlech­te­ren Bedin­gun­gen ange­bo­ten. Ein­ge­stellt wur­den sie über bereits an ande­ren Stand­or­ten ansäs­si­ge Gesellschaften.

In 2016 ent­schied das Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen, dass die Kün­di­gun­gen der Alt­be­schäf­tig­ten unzu­läs­sig waren und ein Betriebs­über­gang nach BetrVG § 613 statt­ge­fun­den hat. Gegen die­ses Urteil leg­te XXXL Beru­fung ein. Die Ver­hand­lun­gen sol­len ab August vor dem Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf stattfinden.

Inzwi­schen zeich­net sich ab, dass XXXL am Cen­tro in Ober­hau­sen ein gro­ßes Möbel­haus bau­en wird. Über die Ein­lei­tung des nöti­gen vor­ha­be­nen­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens hat der Rat der Stadt am 4. Juli 2016 entschieden.

Bei der Rats­sit­zung unter­stütz­ten alle Frak­tio­nen die For­de­rung des Betriebs­ra­tes von Rück sowie der zustän­di­gen Gewerk­schaft ver.di, dass die Neu­an­sied­lung des Möbel­hau­ses gekop­pelt wer­den muss an ver­bind­li­che Ver­ein­ba­run­gen im Sin­ne der Beschäf­tig­ten. U. a. hat der Ober­bür­ger­meis­ter nach Auf­for­de­rung der Par­tei­en in ihren Plä­doy­ers zuge­si­chert, auf die Geschäfts­lei­tung von XXXL ent­spre­chend einzuwirken.

Es sei­en dies­be­züg­lich schon Gesprä­che gelau­fen und man habe XXXLutz unmiss­ver­ständ­lich klar­ge­macht, dass es nur dann eine Unter­stüt­zung des Rates für die Bau­maß­nah­me am Cen­tro geben wer­de, wenn die auf­ge­stell­ten For­de­run­gen umge­setzt würden.

Die For­de­run­gen der Par­tei­en, der Gewerk­schaft, der Mit­ar­bei­te­rIn­nen und des Betriebs­ra­tes lauten:

  • sofor­ti­ge Rück­nah­me der Kün­di­gung der Altbeschäftigten,
  • Ein­hal­tung von sozia­len Stan­dards, Tarif­ver­trä­gen und deren Nachwirkung,
  • Wah­rung der Rech­te der Beschäf­tig­ten, u. a.
  • das sofor­ti­ge Wie­der­ein­set­zen des 2014 in Ober­hau­sen gewähl­ten Betriebsrates,
  • Garan­tie­über­nah­me aller Mit­ar­bei­te­rIn­nen unter glei­chen Arbeits­ver­trags­be­din­gun­gen am Centro.

Wir neh­men Ober­bür­ger­meis­ter Dani­el Schranz (CDU) und die Rats­mit­glie­der ins­be­son­de­re der Ampel­ko­ali­ti­on (SPD/Grüne/FDP) beim Wort, eine Ansied­lung von Rück am Cen­tro ohne die Erfül­lung der oben genann­ten For­de­run­gen nicht zuzulassen.

Wir erwar­ten also von den Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Ober­hau­sen, dass sie auf dem Abschluss ent­spre­chen­der Betriebs­ver­ein­ba­run­gen bestehen.

Am Diens­tag, 19. Juli 2016 um 11:30 Uhr wird vor dem Arbeits­ge­richt Ober­hau­sen dar­über ver­han­delt, ob der gewähl­te und eben­falls ent­las­se­ne Betriebs­rat des Möbel­hau­ses Rück wei­ter­hin im Amt ist.

Dies ist eine Gele­gen­heit, die Geschäfts­lei­tung von XXXL auf­zu­for­dern, die Kün­di­gung aller Alt­be­schäf­tig­ten zurückzunehmen.

Und an die Gewerk­schaft ver.di her­an­zu­tre­ten, um die erfor­der­li­chen Betriebs­ver­ein­ba­run­gen abzuschließen.

Wenn Ihr die Mög­lich­keit habt, bit­ten wir Euch, die Ver­hand­lung zu besu­chen und die Kol­le­gIn­nen von Rück zu unterstützen.

 

Akti­ons­kreis gegen Unternehmerwillkür
(AKUWILL)

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