Nora Wein­heim, Neu­wahl des Betriebs­rats als Schicksalswahl?

Nora Wein­heim

Neu­wahl des Betriebs­rats als Schicksalswahl?

O.T.

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg - Kam­mern Mann­heim - (LAG) hat­te am 13. Janu­ar 2015 die Betriebs­rats-Wah­len 2014 bei nora sys­tems GmbH in Wein­heim in zwei­ter und letz­ter Instanz für ungül­tig erklärt. Feh­len­de Infor­ma­tio­nen hat­ten damals über 30 Beschäf­tig­te dar­an gehin­dert, ihr pas­si­ves Wahl­recht aus­zu­üben und damit für die Betriebs­rats­wahl zu kan­di­die­ren. Auch war das Wahl­ge­heim­nis nicht gewähr­leis­tet, da bei der Stimm­ab­ga­be die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Wahl­um­schlä­ge gefehlt hat­ten. Trotz mehr­fa­cher Auf­for­de­rung durch akti­ve Kol­le­gen im Betriebs­rat und aus der Beleg­schaft hat­te sich die  „BR-Mehr­heit“ bis­her gewei­gert zurückzutreten.

Danach hat die BR-Mehr­heit Mit­te März offen­sicht­lich in Abspra­che mit der Geschäfts­lei­tung eine betriebs­rats­lo­se Zeit von rund zwei Mona­ten her­bei­ge­führt. Alles, was die­se Herr­schaf­ten seit Jah­ren unter­neh­men, hat nur ein Ziel - die Grup­pe akti­ver Gewerk­schaf­te­rIn­nen um Hel­mut Schmitt und Her­bert Kel­ler end­gül­tig aus­zu­schal­ten. Damit wäre gleich­zei­tig die Chan­ce auf eine Inter­es­sen­ver­tre­tung, die die­sen Namen ver­dient, end­gül­tig ver­spielt und die Beleg­schaft wäre den Angrif­fen der Geschäfts­lei­tung schutz­los ausgesetzt.

Hal­tet den Dieb!“
Bei alle­dem agier­te die bis­he­ri­ge BR-Mehr­heit nach dem Mot­to „Hal­tet den Dieb!“. In ihrem „BR-Info“ vom 13. März 2015 spielt sie die grund­le­gen­den Ver­stö­ße gegen die gesetz­li­chen Vor­ga­ben auf bezeich­nen­de Art und Wei­se herunter:
„Einem klei­nen Teil unse­rer Mit­ar­bei­ter [!] wur­de durch ein feh­len­des per­sön­li­ches Anschrei­ben die Mög­lich­keit genom­men, als Betriebs­rat zu kan­di­die­ren, da Ihnen somit der Ter­min zur Abga­be der Kan­di­da­tur nicht mit­ge­teilt wur­de. Das ist natür­lich bedau­er­lich [,] aber es muss auch die Fra­ge erlaubt sein, ob es die­sen Kol­le­gen nicht zuzu­mu­ten gewe­sen wäre [,] bei einer gewünsch­ten Kan­di­da­tur auch mal von sich aus bei einem Kol­le­gen des Betriebs­ra­tes [!] nach­zu­fra­gen oder auf sei­nen Wunsch auf Kan­di­da­tur hinzuweisen…
Wei­ter­hin wur­de bei der Kla­ge fest­ge­stellt, dass kei­ne Wahl­um­schlä­ge ver­wen­det wur­den. Auch das ist rich­tig, war aber bei vor­he­ri­gen Betriebs­rats­wah­len auch nie bean­stan­det worden.

War­um aus­ge­rech­net bei die­sen Wahlen?
Wäre durch die Ver­wen­dung von Wahl­um­schlä­gen tat­säch­lich ein ande­res Wahl­er­geb­nis erzielt wor­den? Wur­de dadurch einer von Euch in sei­ner Wahl­ent­schei­dung beein­flusst? Wir glau­ben nein und sind der Mei­nung, dass durch die Kla­ge zwar dem Gesetz­buch genü­ge getan wur­de, nicht aber dem Wäh­ler­wil­len der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bei nora sys­tems GmbH. Des­we­gen hat sich der Betriebs­rat auch nichts vor­zu­wer­fen.“ („BR-INFO“, Aus­ga­be 03/2015, Her­vor­he­bun­gen im Ori­gi­nal, Ein­fü­gun­gen in ecki­gen Klam­mern von Avanti²).

Per­sön­lich­keits- oder Listenwahl?
Bezeich­nen­der­wei­se ver­liert die „BR-Mehr­heit“ in die­sem „Info“ kein Wort über den Beschluss der IG BCE-Ver­trau­ens­leu­te bei nora sys­tems GmbH. Die­se hat­ten zwei Tage zuvor, am 11. März, beschlos­sen, „für die anste­hen­de Betriebs­rats­wahl die Initia­ti­ve für eine Per­sön­lich­keits­wahl zu ergreifen.“
Von der Gewerk­schaft wur­de dar­auf­hin eine „offe­ne [Gewerkschafts-]Liste für Alle“ ange­bo­ten. In einem Info der IG BCE-Orts­grup­pe Wein­heim von Ende März 2015 heißt es dazu: „Damit soll dem breit geäu­ßer­ten Wunsch der Beschäf­tig­ten, nach der Lis­ten­wahl im letz­ten Jahr, in die­sem Jahr die Betriebs­rats­wahl wie­der als Per­sön­lich­keits­wahl durch­zu­füh­ren, ent­spro­chen werden.
Im Gegen­satz zur Lis­ten­wahl (Ver­hält­nis­wahl), bei der jede/r Wähler/in nur eine ein­zi­ge Stim­me für eine ein­zi­ge Lis­te abge­ben kann, besteht bei der Per­sön­lich­keits­wahl (Mehr­heits­wahl) die Mög­lich­keit, bis zu 13 Stim­men (für 13 zu wäh­len­de Betriebs­rats­mit­glie­der) auf ver­schie­de­ne Kandidat/en/innen zu verteilen.

Um die Betriebs­rats­wahl als Per­sön­lich­keits­wahl zu gewähr­leis­ten und eine brei­te und unbü­ro­kra­ti­sche Betei­li­gung zu ermög­li­chen, bie­tet die IG BCE ab sofort eine offe­ne Lis­te an, in die sich jede/r Wahl­be­rech­tig­te als Wahlkandidat/in, unab­hän­gig von der Gewerk­schafts­mit­glied­schaft, ein­tra­gen kann.“

So wie es jetzt aus­sieht, kommt es bei Nora nicht zu einer Per­sön­lich­keits­wahl, da mitt­ler­wei­le für meh­re­re, ins­be­son­de­re unter­neh­mens­na­he Lis­ten Unter­schrif­ten gesam­melt wer­den. Offen­bar sol­len die Erfolgs­aus­sich­ten der akti­ven Gewerk­schaf­te­rIn­nen und der IG BCE-Lis­te mög­lichst gering gehal­ten werden.

Mitt­ler­wei­le ist vom Wahl­vor­stand bei Nora die Betriebs­rats­wahl auf den 12. Mai 2015 fest­ge­legt wor­den. Das ist „zufäl­li­ger­wei­se“ eine Woche, in der vie­le Kol­le­gIn­nen vor allen aus der Pro­duk­ti­on wegen des Fei­er­tags tra­di­tio­nell Urlaub neh­men. Ein Schelm, wer dabei böses denkt…
Es liegt jetzt an den akti­ven Gewerk­schaf­te­rIn­nen, die ver­blei­ben­de Zeit zu nut­zen. Es gilt, mit aller Kraft in der Beleg­schaft die akti­ve Unter­stüt­zung für eine neue BR-Mehr­heit zu mobi­li­sie­ren. Trotz alledem!

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 232, April 2015
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