Nora Weinheim
Neuwahl des Betriebsrats als Schicksalswahl?
O.T.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - (LAG) hatte am 13. Januar 2015 die Betriebsrats-Wahlen 2014 bei nora systems GmbH in Weinheim in zweiter und letzter Instanz für ungültig erklärt. Fehlende Informationen hatten damals über 30 Beschäftigte daran gehindert, ihr passives Wahlrecht auszuüben und damit für die Betriebsratswahl zu kandidieren. Auch war das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet, da bei der Stimmabgabe die gesetzlich vorgeschriebenen Wahlumschläge gefehlt hatten. Trotz mehrfacher Aufforderung durch aktive Kollegen im Betriebsrat und aus der Belegschaft hatte sich die „BR-Mehrheit“ bisher geweigert zurückzutreten.
Danach hat die BR-Mehrheit Mitte März offensichtlich in Absprache mit der Geschäftsleitung eine betriebsratslose Zeit von rund zwei Monaten herbeigeführt. Alles, was diese Herrschaften seit Jahren unternehmen, hat nur ein Ziel - die Gruppe aktiver GewerkschafterInnen um Helmut Schmitt und Herbert Keller endgültig auszuschalten. Damit wäre gleichzeitig die Chance auf eine Interessenvertretung, die diesen Namen verdient, endgültig verspielt und die Belegschaft wäre den Angriffen der Geschäftsleitung schutzlos ausgesetzt.
„Haltet den Dieb!“
Bei alledem agierte die bisherige BR-Mehrheit nach dem Motto „Haltet den Dieb!“. In ihrem „BR-Info“ vom 13. März 2015 spielt sie die grundlegenden Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben auf bezeichnende Art und Weise herunter:
„Einem kleinen Teil unserer Mitarbeiter [!] wurde durch ein fehlendes persönliches Anschreiben die Möglichkeit genommen, als Betriebsrat zu kandidieren, da Ihnen somit der Termin zur Abgabe der Kandidatur nicht mitgeteilt wurde. Das ist natürlich bedauerlich [,] aber es muss auch die Frage erlaubt sein, ob es diesen Kollegen nicht zuzumuten gewesen wäre [,] bei einer gewünschten Kandidatur auch mal von sich aus bei einem Kollegen des Betriebsrates [!] nachzufragen oder auf seinen Wunsch auf Kandidatur hinzuweisen…
Weiterhin wurde bei der Klage festgestellt, dass keine Wahlumschläge verwendet wurden. Auch das ist richtig, war aber bei vorherigen Betriebsratswahlen auch nie beanstandet worden.
Warum ausgerechnet bei diesen Wahlen?
Wäre durch die Verwendung von Wahlumschlägen tatsächlich ein anderes Wahlergebnis erzielt worden? Wurde dadurch einer von Euch in seiner Wahlentscheidung beeinflusst? Wir glauben nein und sind der Meinung, dass durch die Klage zwar dem Gesetzbuch genüge getan wurde, nicht aber dem Wählerwillen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei nora systems GmbH. Deswegen hat sich der Betriebsrat auch nichts vorzuwerfen.“ („BR-INFO“, Ausgabe 03/2015, Hervorhebungen im Original, Einfügungen in eckigen Klammern von Avanti²).
Persönlichkeits- oder Listenwahl?
Bezeichnenderweise verliert die „BR-Mehrheit“ in diesem „Info“ kein Wort über den Beschluss der IG BCE-Vertrauensleute bei nora systems GmbH. Diese hatten zwei Tage zuvor, am 11. März, beschlossen, „für die anstehende Betriebsratswahl die Initiative für eine Persönlichkeitswahl zu ergreifen.“
Von der Gewerkschaft wurde daraufhin eine „offene [Gewerkschafts-]Liste für Alle“ angeboten. In einem Info der IG BCE-Ortsgruppe Weinheim von Ende März 2015 heißt es dazu: „Damit soll dem breit geäußerten Wunsch der Beschäftigten, nach der Listenwahl im letzten Jahr, in diesem Jahr die Betriebsratswahl wieder als Persönlichkeitswahl durchzuführen, entsprochen werden.
Im Gegensatz zur Listenwahl (Verhältniswahl), bei der jede/r Wähler/in nur eine einzige Stimme für eine einzige Liste abgeben kann, besteht bei der Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) die Möglichkeit, bis zu 13 Stimmen (für 13 zu wählende Betriebsratsmitglieder) auf verschiedene Kandidat/en/innen zu verteilen.
Um die Betriebsratswahl als Persönlichkeitswahl zu gewährleisten und eine breite und unbürokratische Beteiligung zu ermöglichen, bietet die IG BCE ab sofort eine offene Liste an, in die sich jede/r Wahlberechtigte als Wahlkandidat/in, unabhängig von der Gewerkschaftsmitgliedschaft, eintragen kann.“
So wie es jetzt aussieht, kommt es bei Nora nicht zu einer Persönlichkeitswahl, da mittlerweile für mehrere, insbesondere unternehmensnahe Listen Unterschriften gesammelt werden. Offenbar sollen die Erfolgsaussichten der aktiven GewerkschafterInnen und der IG BCE-Liste möglichst gering gehalten werden.
Mittlerweile ist vom Wahlvorstand bei Nora die Betriebsratswahl auf den 12. Mai 2015 festgelegt worden. Das ist „zufälligerweise“ eine Woche, in der viele KollegInnen vor allen aus der Produktion wegen des Feiertags traditionell Urlaub nehmen. Ein Schelm, wer dabei böses denkt…
Es liegt jetzt an den aktiven GewerkschafterInnen, die verbleibende Zeit zu nutzen. Es gilt, mit aller Kraft in der Belegschaft die aktive Unterstützung für eine neue BR-Mehrheit zu mobilisieren. Trotz alledem!