Streik­recht ver­tei­di­gen: Am 18.4.2015 nach Frankfurt!

Unser Streik­recht verteidigen:

Am 18. April auf nach Frankfurt!

Ein Betrieb – eine Gewerk­schaft – ein Tarif­ver­trag? Die längst unter­mi­nier­ten ein­heit­li­chen Tarif­stan­dards wie­der her­zu­stel­len ist nicht das Ziel des geplan­ten „Tarif­ein­heits­ge­set­zes“. Tat­säch­lich stellt es einen Angriff auf das Streik­recht dar.

C.P.

Am 21./22. Mai soll das „Tarif­ein­heits­ge­setz“ in 2. und 3. Lesung im Bun­des­tag bera­ten und gleich ver­ab­schie­det wer­den. Der Geset­zes­ent­wurf beinhal­tet, dass in einem Betrieb nur die Gewerk­schaft mit den meis­ten Mit­glie­dern Tarif­ver­hand­lun­gen füh­ren soll. Ist ein Tarif­ver­trag ein­mal abge­schlos­sen, wird also der Gewerk­schaft mit der gerin­ge­ren Anzahl an Mit­glie­dern im Betrieb das Recht, Tarif­ver­trä­ge abzu­schlie­ßen und dafür einen Arbeits­kampf zu füh­ren, fak­tisch entzogen.
Die­ses Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung stellt eine exis­ten­zi­el­le Her­aus­for­de­rung für Lin­ke und Gewerk- schaf­te­rIn­nen dar. Eine euro­pa­weit koor­di­nier­te Gegen­wehr gegen die Ein­schrän­kung des Streik­rechts ist nötig!
Die geplan­te Aus­he­be­lung des Streik- rechts über das „Tarif­ein­heits­ge­setz“ steht näm­lich nicht für sich allein. Die EU-wei­te „(De-)Regulierung“ des Streik­rech­tes zur Absi­che­rung der Pro­fi­te der Kon­zer­ne ist offi­zi­el­les Ziel der „EU-Agen­da 2020“. Die­ses Ansin­nen wird, ent­spre­chend der jewei­li­gen Bedin­gun­gen in den ein­zel­nen EU Staa­ten, in unter­schied­li­chem Tem­po umgesetzt.
Die EU-Kom­mis­si­on woll­te und will unter ande­rem die Recht­mä­ßig­keit von Tarif­for­de­run­gen und Streiks davon abhän­gig machen, ob sie ver­hält­nis­mä­ßig sind. Um gewerk­schaft­li­che For­de­run­gen durch­set­zen zu kön­nen, ist Strei­ken das effek­tivs­te und unter Umstän­den sogar das ein­zi­ge Mit­tel. Nach der geplan­ten EU-Rege­lung soll dies von Gerich­ten ver­bo­ten wer­den können.
Gleich­zei­tig gab und gibt es Bestre­bun­gen in der EU, das Streik­recht in Berei­chen wie Daseins­vor­sor­ge, Ver­kehr, Gesund­heit, Bil­dungs­we­sen, Ener­gie­ver­sor­gung, Müll­ab­fuhr und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on ein­zu­schrän­ken. Die­se Vor­ha­ben rich­ten sich kei­nes­wegs nur gegen Spar­ten­ge­werk­schaf­ten. Wenn die Zei­chen nicht trü­gen, haben die Angrif­fe auf die Flä­chen­ta­rif­ver­trags-Sys­te­me und das Streik­recht auch in West- und Nord­eu­ro­pa längst begonnen.
Es ist höchs­te Zeit, sich zu weh­ren und unse­ren Pro­test gegen die Ver­su­che, das Streik­recht in der BRD mit Hil­fe eines so genann­ten Tarif­ein­heits­ge­set­zes ein­zu­schrän­ken, auf die Stra­ße zu tragen!
Die Gele­gen­heit hier­zu bie­tet sich am Sams­tag, 18. April in Frank­furt am Main.
Um 13:00 fin­det die Auf­takt­kund­ge­bung statt (Kai­ser­stra­ße / Kai­ser­sack am Hauptbahnhof).
Wenn Ihr mit uns zusam­men nach Frank­furt fah­ren wollt, schreibt eine Email an:
info@rsb4-oberhausen.de

Quel­len:
Flug­blatt vom Akti­ons­bünd­nis „Hän­de weg vom Streik­recht – Für vol­le gewerk­schaft­li­che Akti­ons­frei­heit!“ für die Demons­tra­ti­on am 18.04.15.
„Tarif­ein­heit“ und EU-Agen­da 2020: Wie Pest und Cho­le­ra, Hein­rich Neu­haus, Avan­ti 229

aus der Ober­hau­se­ner Bei­la­ge zur Avan­ti 232, April 2015
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