Unser Streikrecht verteidigen:
Am 18. April auf nach Frankfurt!
Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag? Die längst unterminierten einheitlichen Tarifstandards wieder herzustellen ist nicht das Ziel des geplanten „Tarifeinheitsgesetzes“. Tatsächlich stellt es einen Angriff auf das Streikrecht dar.
C.P.
Am 21./22. Mai soll das „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und gleich verabschiedet werden. Der Gesetzesentwurf beinhaltet, dass in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Tarifverhandlungen führen soll. Ist ein Tarifvertrag einmal abgeschlossen, wird also der Gewerkschaft mit der geringeren Anzahl an Mitgliedern im Betrieb das Recht, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, faktisch entzogen.
Dieses Vorhaben der Bundesregierung stellt eine existenzielle Herausforderung für Linke und Gewerk- schafterInnen dar. Eine europaweit koordinierte Gegenwehr gegen die Einschränkung des Streikrechts ist nötig!
Die geplante Aushebelung des Streik- rechts über das „Tarifeinheitsgesetz“ steht nämlich nicht für sich allein. Die EU-weite „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes zur Absicherung der Profite der Konzerne ist offizielles Ziel der „EU-Agenda 2020“. Dieses Ansinnen wird, entsprechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unterschiedlichem Tempo umgesetzt.
Die EU-Kommission wollte und will unter anderem die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig machen, ob sie verhältnismäßig sind. Um gewerkschaftliche Forderungen durchsetzen zu können, ist Streiken das effektivste und unter Umständen sogar das einzige Mittel. Nach der geplanten EU-Regelung soll dies von Gerichten verboten werden können.
Gleichzeitig gab und gibt es Bestrebungen in der EU, das Streikrecht in Bereichen wie Daseinsvorsorge, Verkehr, Gesundheit, Bildungswesen, Energieversorgung, Müllabfuhr und Telekommunikation einzuschränken. Diese Vorhaben richten sich keineswegs nur gegen Spartengewerkschaften. Wenn die Zeichen nicht trügen, haben die Angriffe auf die Flächentarifvertrags-Systeme und das Streikrecht auch in West- und Nordeuropa längst begonnen.
Es ist höchste Zeit, sich zu wehren und unseren Protest gegen die Versuche, das Streikrecht in der BRD mit Hilfe eines so genannten Tarifeinheitsgesetzes einzuschränken, auf die Straße zu tragen!
Die Gelegenheit hierzu bietet sich am Samstag, 18. April in Frankfurt am Main.
Um 13:00 findet die Auftaktkundgebung statt (Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof).
Wenn Ihr mit uns zusammen nach Frankfurt fahren wollt, schreibt eine Email an:
info@rsb4-oberhausen.de
Quellen:
Flugblatt vom Aktionsbündnis „Hände weg vom Streikrecht – Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!“ für die Demonstration am 18.04.15.
„Tarifeinheit“ und EU-Agenda 2020: Wie Pest und Cholera, Heinrich Neuhaus, Avanti 229